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Was darf der Wahlvorstand Plakate / Wahlwerbung verbieten ?

J
Jens
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe mich zur Wahl gestellt und versucht mit so vielen Kollegen wie möglich zu sprechen- ist aber nicht möglich... Jetzt haben einige Kollegen mit meiner Zustimmung und der des AG einige Wahlplakate im Betrieb angebracht. Der Wahlvorstand hat protestiert und einige der Plakate entfernt. Ich habe in diesem Forum gelesen, daß er das nicht darf. Ich finde nirgendwo etwas über die Befugnisse des WV. Wenn Werbung Privatsache ist- wie hier gesagt wurde, auf was können die sich dann berufen? Laut Nachfrage wäre das wohl nicht gerecht weil es ja halt nicht jeder macht- kann aber jeder! Also meine Frage: Was darf der Wahlvorstand mir verbieten und wo steht es geschrieben? Danke im Voraus

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Community-Antworten (3)

A
Abakus

09.03.2006 um 18:21 Uhr

Der Wahlvorstand darf nicht Partei ergreifen. Er soll sich um die Wählerliste, die Vorschlagslisten und den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl kümmern.

Der Wahlvorstand darf dir gar nichts verbieten!

B
Benno_BRB

10.03.2006 um 10:14 Uhr

Moins!

Schön aufpassen und gut die Arbeit des WV kontrollieren!!

Benno

D
DiDre

10.03.2006 um 11:45 Uhr

Wobei bei uns der Wahlvorstand in Absprache mit der GL Stellwände für die Kandidatenvorstellung organisiert hat. Da wir eine recht Kandidatenanzahl bei Persönlichkeitswahl haben, hat der Wahlvorstand aber informiert, wieviel Wahlfläche jedem kandidaten dort zur verfügung steht. Ich denke, das ist in Ordnung?!

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