Im Gegensatz zu vergangenen BR-Wahlen hat unser Wahlausschuss in diesem Jahr einen Beschluß gefaßt, der eine "Bannmeile" rund um die verschiedenen Wahllokale vorsieht, in der keine Werbeplakate stehen dürfen.
Frage:
Gibt es irgendwo eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot von Wahlwerbung in diesem Bereich?
Wenn nein, ist der Bechluss des Wahlausschusses rechtens?