ich habe eine Frage zum Thema Betriebsratswahlen:
Unser Wahlvorstand und der Betriebsrat bieten allen KandidatInnen an einen eigenen Text + Bild im Intranet und am Wahltag als Aushang vor dem Wahllokal zu veröffentlichen. D.h. BR und WV übernehmen den "technischen" Support für alle. Müssten Sie nicht, aber dieses Verfahren sorgte bereits bei der letzten Wahl für eine fast faire Wahlwerbung aller Kandidatinnen.
Wie sieht das eigentlich juristisch aus? Dürfen BR und WV Wahlwerbung aller Kandidatinnen unterstützen?
LG pummelchen