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Wahlwerbung | Wahlvorstand | Betriebsrat

P
pummelfee
Apr 2018 bearbeitet

Liebe Leute, ich habe eine Frage zum Thema Betriebsratswahlen: Unser Wahlvorstand und der Betriebsrat bieten allen KandidatInnen an einen eigenen Text + Bild im Intranet und am Wahltag als Aushang vor dem Wahllokal zu veröffentlichen. D.h. BR und WV übernehmen den "technischen" Support für alle. Müssten Sie nicht, aber dieses Verfahren sorgte bereits bei der letzten Wahl für eine fast faire Wahlwerbung aller Kandidatinnen. Wie sieht das eigentlich juristisch aus? Dürfen BR und WV Wahlwerbung aller Kandidatinnen unterstützen? LG pummelchen

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Community-Antworten (2)

A
AlterMann

01.03.2018 um 14:25 Uhr

Die direkte Unterstützung der Wahlwerbung ist nicht die Aufgabe des BRs oder Wahlvorstands. Wobei das jedem gleich zur Verfügung stehende Angebot jedenfalls keine Beeinflussung darstellt und damit die Gültigkeit der Wahl nicht gefährdet. (Bliebe die Frage eventueller Kosten, auf die der WV sitzen bleiben könnte.) Ich find's übrigens super, dass Ihr das macht.

K
kratzbürste

01.03.2018 um 14:34 Uhr

Ich finde, dass sich der WV heraus halten sollte. Der BR kann es machen.

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