Wählerliste - warum muss die ständig aktualisiert werden?
In die Wählerliste werden alle Arbeitehmer, die wahlberechtigt sind, eingetragen. Also 1/2 Betriebszugehörigkeit und 18 Jahre alt. Warum muss die Wählerliste ständig korrigiert werden, wenn Personal neu anfängt, denn die "Neuen" sind doch noch kein halbes Jahr dabei?
Community-Antworten (3)
01.03.2006 um 13:53 Uhr
Hi,die Neuen dürfen doch schon wählen,sind nur noch nicht wählbar.
01.03.2006 um 14:08 Uhr
Richtig, für Wahlberechtigung gilt §7 BetrVG, und die Wählerliste ist in diesem Sinne bis zum Tag vor dem ersten Tag der Stimmabgabe nachzuführen: §4 (3) WO
01.03.2006 um 17:15 Uhr
Es werden ja auch nicht nur Neue eingestellt. Es scheiden ja auch welche aus :-) Die sind dann ja nicht wahlberechtigt.
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