Erstellt am 01.03.2006 um 12:53 Uhr von DocPille
Hi,die Neuen dürfen doch schon wählen,sind nur noch nicht wählbar.
Erstellt am 01.03.2006 um 13:08 Uhr von w-j-l
Richtig, für Wahlberechtigung gilt §7 BetrVG, und die Wählerliste ist in diesem Sinne bis zum Tag vor dem ersten Tag der Stimmabgabe nachzuführen: §4 (3) WO
Erstellt am 01.03.2006 um 16:15 Uhr von sabina
Es werden ja auch nicht nur Neue eingestellt. Es scheiden ja auch welche aus :-) Die sind dann ja nicht wahlberechtigt.