Erstellt am 25.02.2006 um 16:53 Uhr von w-j-l
Ich denke da müßte die "igm-fraktion" erst mal nachweisen, dass das keine Tatsachenbehauptung ist. ;-))
Aber Spass beiseite. Auch BR-Wahlkampf ist eben Wahlkampf, und am besten begegnet man solchen Aussagen mit den besseren Argumenten, wenn man sie hat.
Ich glaube weder, dass strafrechtlich hier etwas erreichbar ist, noch dass das dem Ansehen der Klagenden nutzen würde.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 25.02.2006 um 16:54 Uhr von Kölner
Da sehe ich keinen Ansatz zu - das ist zwar alles sehr polemisch, aber dennoch möglich!