Ist solch eine Aussage in einem Flugblatt zur Betriebsratswahl zulässig:

"Der kritiklose Einheitsbrei der IGM - Fraktion im Betriebsrat ist fad und geschmacklos!"

Stellt eine solche Meinungsäüßerung eine Beleidigung , Ehrverletzung , üble Nachrede oder einen anderen strafrechtlichen Tatbestand nach § 185-187 des Strafgesetzbuches dar?