Hallo!
Für die Aufstellung der Wählerliste haben wir eine "Problemarbeitnehmerin".
Die AN war 3 Jahre in unserem Betrieb beschäftigt und ist dann für 6 Monate in eine andere Filiale gewechselt. Der Vertrag endete dann. Nach 2 Monaten Leerlaufzeit ist sie jetzt wieder seit 3 Monaten in unseren Betrieb zurückgekehrt. Ist sie wahlberechtigt bzw. wählbar ???