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Wählerliste - ist AN (seit 3 Monaten wieder im Betrieb) wahlberechtigt bzw. wählbar?

A
andi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Für die Aufstellung der Wählerliste haben wir eine "Problemarbeitnehmerin". Die AN war 3 Jahre in unserem Betrieb beschäftigt und ist dann für 6 Monate in eine andere Filiale gewechselt. Der Vertrag endete dann. Nach 2 Monaten Leerlaufzeit ist sie jetzt wieder seit 3 Monaten in unseren Betrieb zurückgekehrt. Ist sie wahlberechtigt bzw. wählbar ???

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Community-Antworten (3)

G
Gevatter

20.02.2006 um 20:52 Uhr

Meines Erachtens ist sie nicht wählbar. Nach §8 BertVG zwar schon, wenn sie in einer anderen Filiale tätig gewesen ist, da aber die Zugehörigkeit unterbrochen war, schließt sich ihre Beschäftigung nicht wieder unmittelbar an. Hierzu sollten wir aber noch andere Meinungen einholen.

G
Gevatter

20.02.2006 um 20:54 Uhr

Nachtrag : Wählen darf sie.

W
w-j-l

20.02.2006 um 20:57 Uhr

So sehe ich das auch. Die 6 Monate Beschäftigungszeit müssen ununterbrochen unmittelbar vor der Wahl liegen.

Gruesse w-j-l

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