Wählerliste - ist AN (seit 3 Monaten wieder im Betrieb) wahlberechtigt bzw. wählbar?
Hallo! Für die Aufstellung der Wählerliste haben wir eine "Problemarbeitnehmerin". Die AN war 3 Jahre in unserem Betrieb beschäftigt und ist dann für 6 Monate in eine andere Filiale gewechselt. Der Vertrag endete dann. Nach 2 Monaten Leerlaufzeit ist sie jetzt wieder seit 3 Monaten in unseren Betrieb zurückgekehrt. Ist sie wahlberechtigt bzw. wählbar ???
Community-Antworten (3)
20.02.2006 um 20:52 Uhr
Meines Erachtens ist sie nicht wählbar. Nach §8 BertVG zwar schon, wenn sie in einer anderen Filiale tätig gewesen ist, da aber die Zugehörigkeit unterbrochen war, schließt sich ihre Beschäftigung nicht wieder unmittelbar an. Hierzu sollten wir aber noch andere Meinungen einholen.
20.02.2006 um 20:54 Uhr
Nachtrag : Wählen darf sie.
20.02.2006 um 20:57 Uhr
So sehe ich das auch. Die 6 Monate Beschäftigungszeit müssen ununterbrochen unmittelbar vor der Wahl liegen.
Gruesse w-j-l
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