Erstellt am 17.02.2006 um 00:40 Uhr von otto
Die BR-Wahl und ein Streik haben rechtlich überhaupt nichts miteinander zu tun. Ein Streik ändert auch nichts an der Grösse des zu wählenden BR-Gremiums. Natürlich dürfen auch "Streikbrecher" an den BR-Wahlen teilnehmen. Umgekehrt würde daraus ein Problem: Wenn Streikposten einen Mitarbeiter an der Ausübung seines Wahlrechts hindern würden, wäre - völlig zu Recht - die BR-Wahl anfechtbar.
Erstellt am 17.02.2006 um 17:44 Uhr von derBlonde
Hallo otto,
erstmal danke. aber: das ist ja alles schön und gut - im wahlausschreiben stehen aber datum und ort der stimmgabe usw. usf. wie soll das realisiert werden wenn die leute nicht ins haus dürfen während eines arbeitskampfes? ort und zeit der abgabe lassen sich ja auch nicht mehr ändern. wie soll man - gerade dann - eine betriebsratslose zeit verhindern? und das alles wasserdicht?
gruss derBlonde
Erstellt am 17.02.2006 um 19:19 Uhr von Ramses II
Das läuft ja auf "Behinderung der BR-Wahl" hinaus.
Ich würde trotz allem den pragmatischen Weg wählen: Freiluftwahllokal!
Gut ausschildern nicht vergessen!