Hallo zusammen,

eine kurze frage. Unser Betriebsrat wurde 2006 gewählt. Im Jahre 2007 musste neu gewählt werden weil ein Mitglied das Mandat niederlegte und kein Ersatzmitglied mehr vorhanden war.

Und nun die Frage:

Im § 13 Absatz 3 steht, sofern ich das richtig verstehe, das wenn ausserhalb der regelmässigen Wahl (sprich 2007) ein Betriebsrat gewählt wurde und er länger als 1 Jahr bis zur nächsten regelmässigen Wahl (sprich 2010) besteht dann muss er doch jetzt neu gewählt werden, oder nicht?

Der Vorsitz ist der Meinung, das er nach der regelmässigen Wahl (sprich 2006) bis zur Neuwahl im Jahre 2007 weniger als 1 Jahr bestanden hatte, so hätte er jetzt das Anrecht bis zur nächsten regelmässigen Wahl 2014 weiter zu bestehen.

Ich bin nicht der Meinung und der Ansicht es geht um Zeitspanne von 2007 - 2010 und somit muss jetzt neu gewählt werden?...
Hoffe ihr könnt mir schnell helfen denn muss doch dann bis zum 31.05.10 alles über die Bühne gegangen sein, oder?