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Pflege der Wählerliste - wie muss die erfolgen?

P
packer
Nov 2016 bearbeitet

hallo kollegen,

was pragmatisches: wie pflegt man die wählerliste? wen jezze jemand neues kommt oder ein kollege gehen muß, wie macht man das praktisch? hängt man vieleicht ergänzungszettel aus, oder nimmt man die alte ab und hängt eine neue auf, streicht man sogar auf der alten aus?

gruß, packer

3.116010

Community-Antworten (10)

H
Heini

08.02.2006 um 21:20 Uhr

Ausscheidende AN werden gestrichen, neu AN werden dazu geschrieben. Im Zeitalter des PC ist es doch kein Problem ständig aktuelle und vernünftig geführte Listen zu erstellen.

RI
Ramses II

09.02.2006 um 00:36 Uhr

Veränderungen müssen erkennbar sein!

N
Nachthase

09.02.2006 um 06:51 Uhr

@Ramses II

Wo willst Du das denn gelesen haben, auf die Quelle bin ich gespannt. Ich konnte in mehreren Komentierungen davon nichts finden, obwohl der Verstand es gebietet. Gruß Nachthase

P
pippa

09.02.2006 um 08:59 Uhr

Ramses hat aber recht ! Hängt halt eine Bekanntmachung ans schwarze Brett, daß die Wählerliste geändert wurde

N
Nachthase

09.02.2006 um 09:09 Uhr

@pippa

mag ja sein, das er Recht hat, trotzdem würde ich gerne wissen, wo das steht. Wie schon geschrieben, ich konnte in den Kommentierungen zum BetrVg, bzw. zur WO nichts finden. Gruß Nachthase

P
packer

09.02.2006 um 11:34 Uhr

hi ramses,

also rein praktisch kann man es dann so machen, das der ausgeschiedene auf der liste dann durchgestrichen ist und der neue hinzugefügt wird. dann gibt es eine extra spalte, die hinter den änderungen das datum und grund bzw. Eintritts/Austrittsdatum nennt. damit ist es amtlich?

gruß, packer

I
Ichweißwas

09.02.2006 um 12:14 Uhr

Hallo Nachthase,

zu finden in der WO § 4 Abs. 3

Nach Ablauf der Einspruchsfrist ( 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens) soll der Wahlvorstand die Wählerliste nochmals auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen. Im Übrigen kann nach Ablauf der Einspruchsfrist die Wählerliste nur bei Schreibfehlern, offenbaren Unrichtigkeiten, in Erledigung rechtzeitig eingelegter Einsrüche oder bei Eintritt von Wahlberechtigten in den Betrieb oder bei Ausscheiden aus dem Betrieb bis zum Tag vor dem Beginn der Stimmabgabe berichtigt oder ergänzt werden.

MfG Ichweißwas

RI
Ramses II

09.02.2006 um 23:16 Uhr

Die Wählerliste ist eine Urkunde!

Änderungen müssen deshalb dokumetiert werden.

P
packer

10.02.2006 um 11:14 Uhr

@ ramses: danke, aber das weiß ich schon....

deswegen meine frage unter dem stichwort pragmatisch... wie macht ihr das ganz real und praktisch? sagt das doch einfach mal und bitte keine diskussionen ob und warum, mir geht es ganz einfach um das wie, das wird doch nich so schwer sein!

danke und gruß, packer

RI
Ramses II

13.02.2006 um 21:13 Uhr

Das "wie" wird ja auch nicht so schwer sein!

Wie führt Ihr die Wählerliste?

Klassisch auf Papier? => Fotokopie

Spreadsheet? => Eintragen und Ausdrucken

Sorry, aber ich sehe das Problem nicht!

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