Hallo, ich bin Kandidat der heutigen BR Wahl (Listenw.). Ich habe meine Wahlwerbung über das Intranet versendet. Eine Kandidatin hat bereits mit der Anfechtung der Wahl gedroht, weil das nicht erlaubt sei. Da scheiden sich hier die Geister. Dem Wahlvorstand ist ein Verbot nicht bekannt. Im Net gibt es unterschiedliche Angaben dazu. Ist die Wahl durch meine Werbung überhaupt anfechtbar?