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Wahlwerbung für BR Wahlen 2018

H
Hulke
Apr 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir haben Werbung an Rückwände und Seitenwände von Metallspinde angebracht, weil die in der Umkleide stehen und jeder Mitarbeiter dort vorbei läuft. Nun haben die Plakate (A4 größe) keinen Anklang beim AG gefunden und er hat uns eine Ecke vor den Raucherraum wo nicht jeder AN vorbei geht zur Verfügung gestellt und dieser Bereich ist auch sehr knapp bemessen. Die Plakate sind Rückstandslos entfernbar. Darf der mir ein schlechten Werbeplatz diktieren? Was passiert wenn wir eine mündliche Aufforderung nicht nach kommen? Kann der Wahlvorstand was machen? Und wie und in welcher Form muss er uns die Werbefläche diktieren? Bis jetzt hat der AG sich nur mündlich beim Wahlvorstand geäußert.

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Community-Antworten (5)

H
hansimglueck

06.04.2018 um 09:43 Uhr

Der Wahlvorstand hat doch mit der Wahlwerbung nichts zu tun. Da muss sich der AG schon an die Kandidaten wenden.

Wie wäre es mit einem Flyer?

M
MaJoK

06.04.2018 um 10:03 Uhr

Was ist den der Inhalt eurer Plakate? Werbung für die Wahl im Allgemeinen (verantwortlich Wahlvorstand) oder Werbung für Kandidaten ( verantwortlich der jeweilige Kandidat)

Zur grundsätzlichen Information bitte dem Link folgen:

https://www.betriebsratswahl.de/wahllexikon/wahlwerbung

Besonders beachten: -nicht während der Arbeitszeit Wahlwerbung durch die Kandidaten,

  • prinzipiell darf der Arbeitgeber in seiner Firma von seinem Weisungsrecht gebraucht machen, die Spinde hat er bezahlt also macht er sich auch Gedanken über deren Werterhaltung,

Vielleicht könnt /dürft ihr die Plakate am Firmeneingang befestigen ansonsten die Ecke nutzen die euch angeboten wurde.

C
celestro

06.04.2018 um 11:39 Uhr

"Werbung für die Wahl im Allgemeinen (verantwortlich Wahlvorstand)"

Wie kommst Du denn auf diese Idee ?

M
MaJoK

06.04.2018 um 12:40 Uhr

Ich habe mir auch so Plakate schicken lassen,wo Gründe für die Betriebsratswahl drauf stehen, na gut war nicht richtig formuliert. Der Wahlvorstand ist nicht verantwortlich evtl der alte Betriebsrat.

T
titapropper

06.04.2018 um 12:50 Uhr

Auch der alte Betriebsrat nicht.....

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