Erstellt am 06.04.2018 um 07:43 Uhr von hansimglueck
Der Wahlvorstand hat doch mit der Wahlwerbung nichts zu tun. Da muss sich der AG schon an die Kandidaten wenden.
Wie wäre es mit einem Flyer?
Erstellt am 06.04.2018 um 08:03 Uhr von MaJoK
Was ist den der Inhalt eurer Plakate?
Werbung für die Wahl im Allgemeinen (verantwortlich Wahlvorstand)
oder
Werbung für Kandidaten ( verantwortlich der jeweilige Kandidat)
Zur grundsätzlichen Information bitte dem Link folgen:
https://www.betriebsratswahl.de/wahllexikon/wahlwerbung
Besonders beachten:
-nicht während der Arbeitszeit Wahlwerbung durch die Kandidaten,
- prinzipiell darf der Arbeitgeber in seiner Firma von seinem Weisungsrecht
gebraucht machen, die Spinde hat er bezahlt also macht er sich auch Gedanken über
deren Werterhaltung,
Vielleicht könnt /dürft ihr die Plakate am Firmeneingang befestigen
ansonsten die Ecke nutzen die euch angeboten wurde.
Erstellt am 06.04.2018 um 09:39 Uhr von celestro
"Werbung für die Wahl im Allgemeinen (verantwortlich Wahlvorstand)"
Wie kommst Du denn auf diese Idee ?
Erstellt am 06.04.2018 um 10:40 Uhr von MaJoK
Ich habe mir auch so Plakate schicken lassen,wo Gründe für die Betriebsratswahl drauf stehen, na gut war nicht richtig formuliert. Der Wahlvorstand ist nicht verantwortlich evtl der alte Betriebsrat.
Erstellt am 06.04.2018 um 10:50 Uhr von titapropper
Auch der alte Betriebsrat nicht.....