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Betriebsratswahl - Wahlwerbung

E
Elbeschwimmer
Apr 2018 bearbeitet

Darf man im Rahmen der Betriebswahl eine E-Mail an alle Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen schreiben zwecks Wahlwerbung versenden? Die Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen würden die E-Mail während der Arbeitszeit lesen, wäre es dann trotzdem rechtens oder wäre dieses Vorgehen rechtswidrig?

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

20.03.2018 um 08:56 Uhr

Du kannst ja in den Betreff schreiben "Nur in der Pause lesen - Wahlwerbung "

C
celestro

20.03.2018 um 09:41 Uhr

hängt wohl ein bißchen davon ab, wieviel Kommunikation bei Euch in der firma über E-Mail läuft. Wäre da eher vorsichtig oder würde beim AG einfach mal fragen.

E
Erbsenzähler

20.03.2018 um 09:54 Uhr

Außerdem hängt es davon ab, was bei euch erlaubt ist oder nicht?!? Ist nur eine dienstliche Nutzung erlaubt würde ich es lassen.

E
Elbeschwimmer

20.03.2018 um 10:06 Uhr

Also eine eindeutige Richtlinie gibt es nicht? Wo es gesetzlich verankert wäre?

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