Erstellt am 12.03.2018 um 14:08 Uhr von MaJoK
Es geht um Wahlplakate zur Betriebsratswahl? Warum sollten die an öffentlichen Lokalen aushängen? Prinzipiell braucht man zum Aufhängen von Plakaten an öffentlichen Stellen eine Genehmigung des Ordnungsamtes oder wer eben dafür zuständig ist.
Erstellt am 12.03.2018 um 15:29 Uhr von takkus
Naja- aber was macht es für einen Sinn nicht unmittelbar im Betrieb sondern am Brunnen vor dem Tore zu werben? In meinem Stammlokal möchte ich keine Betriebsratswahlwerbung sehen, sondern Bierwerbung.
Erstellt am 12.03.2018 um 20:09 Uhr von BRHamburg
Für die BR Wahl in einem Unternehmen meiner Heimatstadt wird zur Zeit in Bussen und Bahnen des ÖPNV geworben. Und es handelt bei dem Unternehmen nicht um eines des ÖPNV.
Erstellt am 12.03.2018 um 20:54 Uhr von celestro
das wird dann aber nur sehr sehr allgemeine Werbung sein.
Erstellt am 12.03.2018 um 22:27 Uhr von BRHamburg
Na ja. Werbung für eine Liste würde ich nicht allgemein nennen.
Erstellt am 12.03.2018 um 23:46 Uhr von celestro
"Werbung für eine Liste würde ich nicht allgemein nennen."
Wer kennt denn diese Liste und würde sich dafür interessieren ? Und was ist mit Datenschutz ?
Erstellt am 13.03.2018 um 14:39 Uhr von MaJoK
Lass mich raten die Liste hängt ausschließlich in einer bestimmten Linie die vermutlich zu einer großen Firma täglich deren Mitarbeiter fährt. Als Auftraggeber für das aufhängen der Plakate tippe ich auf eine Gewerkschaft, weil wer sollte sonst die Kosten tragen :) ..... Wie lautet die Werbung? " Kollegen wählt Liste 4! :)