Erstellt am 07.03.2018 um 07:50 Uhr von kratzbürste
Der Wahlvorstand ermittelt nach der Wahl für alle Kandidaten die d'Hondt'schen Höchstzahlen und stellt die Reihenfolge fest, in der während der kommenden Amtszeit die Ersatzmitglieder nachrücken. Auch die Quote ist dabei immer zu berücksichtigen.
Erstellt am 07.03.2018 um 09:27 Uhr von rsddbr
Für die Rangfolge der Nachrücker / Ersatzmitglieder ist nicht das Hondtsche Verfahren anzuwenden. Die Rangfolge ergibt sich aus der Stimmenanzahl. Es ist aber beim Laden von Ersatzmitgliedern darauf zu achten, dass der BR in der Zusammensetzung die Geschlechterquote erfüllt. D.h. im Falle der Unterschreitung der Geschlechterquote ist ein Ersatzmitglied des Minderheitengeschlechts zu laden, auch wenn lt. Reihenfolge nach Stimmenanzahl ein Ersatzmitglied des anderen Geschlechts zu laden wäre.
Erstellt am 07.03.2018 um 09:49 Uhr von celestro
"Für die Rangfolge der Nachrücker / Ersatzmitglieder ist nicht das Hondtsche Verfahren anzuwenden. Die Rangfolge ergibt sich aus der Stimmenanzahl."
Die Stimmenzahl ist nur relevant, wenn als Mehrheitswahl durchgeführt. Bei Verhältniswahl rückt erst normalerweise der nächste auf der eigenen Liste nach.
Zu Beginn der Wahl wurde nach D´Hondt die Zahl der Sitze für das Minderheitengeschlecht berechnet. Das Ergebnis ist weiterhin zu beachten, auch wenn das Verfahren natürlich nicht "erneut durchgeführt wird" (man hat das Ergebnis ja längst).