Erstellt am 16.03.2022 um 05:49 Uhr von Manfred 2
Entschuldigung. Ich habe gerade gesehen das es hier ausschließlich um BR-Wahlen geht. Gibt es ein anderes Forum, wo ich meine Frage stellen kann?
Erstellt am 16.03.2022 um 06:34 Uhr von IlkaB
Du bist hier richtig. Das Thema BR-Wahlen ist nur gerade übermächtig...
Ihr könnt die Sitzungen auch mit fünf BR-Mitgliedern abhalten. Ab vier Teilnehmern seid ihr beschlussfähig. Trotzdem solltet ihr zumindest versuchen, ausreichend Ersatzmitglieder ins Boot zu holen.
Erstellt am 16.03.2022 um 07:50 Uhr von John_
Das wichtigste ist dass die Ersatzmitglieder geladen werden. Wenn sie den Termin nicht wahrnehmen können weil es zu kurzfristig ist, seid ihr trotzdem Beschlussfähig solange mindestens die Hälfte (in eurem Fall 4) der BRM zur Beschlussfassung anwesend sind.
Sollte es nicht möglich sein ein EBRM nachzuladen weil jemand 10 Minuten vor der Sitzung abgesagt hat, dann vermerkt diesen Umstand in eurer Niederschrift. Damit seid ihr dann auf der sicheren Seite.
Erstellt am 16.03.2022 um 10:05 Uhr von Relfe
wenn ein BRM absagt, dann musst Du versuchen ein EBRM zu laden, weil das ja vor der Sitzung ist und Du ggf. noch die Möglichkeit hast ein EBRM zu erreichen.
Das kann natürlich dann dazu führen, das Du von EBRM Nr.1 bis zum letzten EBRM alle einladen musst, weil EBRM 1 und 2 und xxx alle einen Verhinderungsgrund haben und somit das nächste EBRM geladen werden muss.
Sollte ein BRM einfach zur Sitzung nicht erscheinen, dann fehlt es unentschuldigt, was schon mal formal gesehen "einfacher" zu handhaben ist.
Jetzt musst Du versuchen kurzfristig quasi per telefon noch eine EBRM zu erreichen, wobei Du jetzt natürlich keine Einladungen mehr verschicken musst und auf Antworten wartest, einfach versuchen telefonisch noch ein EBRM (Reihenfolge beachten) zu erreichen.
Da auch Online-Sitzungen oder hybride-Sitzungen möglich sind, kann sich dann ggf. noch ein EBRM zuschalten oder falls im Betrieb dazukommen.
Kannst Du keinen erreichen, im Protokoll vermerken, das Du z.B. x EBRM nicht erreicht hast und dann mit xx-Min Verspätung die Sitzung eröffnet hast. Weiterhin vermerken das BRM yy unentschuldigt fehlt.
Erstellt am 16.03.2022 um 11:09 Uhr von celestro
Durch die neuen Regeln (auch Online-Teilnahme möglich, wenn in GO verankert), wäre eine Corona-Quarantäne schon mal kein Hinderungsgrund.
HomeOffice ist sowieso gar kein Grund, denn das BRM hätte die Pflicht, in die Firma zu fahren (sofern nicht auch Online-Teilnahme bei Euch möglich ist).
"Ihr könnt die Sitzungen auch mit fünf BR-Mitgliedern abhalten. Ab vier Teilnehmern seid ihr beschlussfähig. Trotzdem solltet ihr zumindest versuchen, ausreichend Ersatzmitglieder ins Boot zu holen."
Das Einladen ist ein MUSS für rechtsgültige Beschlüsse. Von "solltet ihr versuchen" kann also keine Rede sein, es MUSS korrekt nachgeladen werden (selbst wenn zu Beginn der Sitzung jemand fehlt und ein BRM bemerkt "ach ja, XYZ ist ja AU" MUSS MUSS MUSS noch nachgeladen werden).
Erstellt am 16.03.2022 um 16:04 Uhr von rsddbr
Ich habe hier gelesen, dass ihr von "Absage" seitens der BR-Mitglieder sprecht. Das ist so erstmal nicht korrekt. Nur wenn ein BR-Mitglied wirklich verhindert ist, muss ein Ersatzmitglied geladen werden, und zwar umgehend (d.h. sobald der/die BRV Kenntnis erlangt). Der Verhinderungsgrund muss nicht geprüft werden. Liegt jedoch offensichtlich keine Verhinderung vor, so darf kein Ersatzmitglied geladen werden. Verhinderung kann angenommen werden bei Urlaub, Krankheit, Abwesenheit wegen Dienstreise. Abwesenheit wegen Homeoffice oder weil die BR-Sitzung außerhalb der Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds liegt, sind keine Verhinderungen. Wenn also ein BR-Mitglied einfach nur sagt, ich kann nicht kommen, ist das unzureichend. In diesem Fall würde ich den Grund erfragen und bei Ausbleiben einer Antwort kein Ersatzmitglied laden sondern auf der Anwesenheitsliste nur vermerken, dass dieses BR-Mitglied nicht erschienen ist. Wichtig: Ein Beschluss wird nicht nur ungültig, wenn zu wenige BRM und EBRM geladen wurden, sondern auch wenn mehr EBRM teilnehmen, als BRM verhindert sind. Ich hoffe ich konnte deutlich machen, dass zwischen "abwesend" und "verhindert" ein Unterschied besteht.
Um zu lange Ausführungen zu vermeiden, verweise ich auf folgenden Link:
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/verhinderung
Darüber hinaus ist der Betriebsrat beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. In eurem Fall (7-er Gremium) müssen mindestens 4 BRM/EBRM an der Beschlussfassung teilnehmen.