Kurzfristig kein Ersatzmitglied laden - Rechtens?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Betriebsratsvorsitzender möchte einen Beschluss fassen das wenn sich Betriebsratsmitglieder am Tag der Sitzung zu dieser abmelden (zBsp. Krankheit) er keinen Ersatz laden muss. In der Regel hätte er dazu aber noch bis zu 2,5 Std. Zeit bis zum Beginn der Sitzung. Die Ersatzmitglieder sind alle im selben Werk und in der Regel sofort zu erreichen. Wie ist eure Meinung? ACHTUNG,seht bitte meine weitere Ausführung zu diesem Punkt in Antworten von heute an!!!
Community-Antworten (10)
12.09.2007 um 13:56 Uhr
@klaus.leisten, euer BRV biegt sich das BetrVG auch so hin, wie er es für nötig hält, oder? ;-)
Diesen Beschluss kann er sich - wer weiss wohin hängen! Der ist so was von ungültig... Unsere Meinung? Du bist ist gut, da spricht der 25iger im BetrVG klare Worte!
Ich hoffe, ihr (das ganze Gremium!!!!) wisst, was ihr zu tun habt... Lasst ihn den Antrag zur Beschlussfassung stellen, und ABLEHNEN MIT NEIN!
Begründung: siehe oben..... ;-))
12.09.2007 um 14:16 Uhr
Es gehört zu den Aufgaben einer/s BRV, bei Ausfall ein Ersatz-BRM nachzuladen! Kann dieses dann die Teilnahme nicht so kurzfristig einrichten, ist das was anderes, geladen werden muss aber.
12.09.2007 um 14:56 Uhr
Beschlussfassung siehe § 33 BetrVG:
Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Somit ist es nach dem Gesetztestext doch möglich, auch wenn einer fehlt, einen Beschluss zu fassen.
Allerdings ist ein Beschluss um einen Beschluss mit einem BR-Mitglied weniger zu machen, überhaupt nicht möglich. Da muss ich mich meinen Vorrednern anschliessen.
Gruß, Lolindir
12.09.2007 um 15:10 Uhr
Klaus möchte dich auf den § 25 BetrVG Rn 17 + 21 ( Fitting )hinweisen, sowie die rechtzeitige Informationspflicht gegenüber dem AG ( finde die Rn leider nicht )von dem Ersatzmitglied
12.09.2007 um 15:13 Uhr
@Anne, wie kommst du auf die Idee, das betreffende, vertretende Ersatzmitglied dem AG zu melden? :-))
12.09.2007 um 15:51 Uhr
An alle erstmal ein Dankeschön. Sowas habe ich mir gedacht und den § 25 auch so gedeutet.
Unsere Sitzung ist soeben geendet,unser Vorsitzender hat nun aber den Beschluss mit der Mehrheit seiner Schäfchen gefasst.
@Mona-Lisa, da hast du verdammt Recht das er sich das BetrVg so hinbiegt wie er es gerade braucht. Seine Mitstreiter folgen ihm dabei blind. (Alle keine Erfahrung,keine Zeit/Lust/Interesse für Seminare etc.)Nicht mal ein Blick ins BetrVg. Das ist nicht der erste sehr fragwürdige Beschluss.
Aber jetzt mal konkret zu diesem Fall: Wie gehe ich vor? Bitte,keine Antworten mit "setzt euch zusammen und vertragt euch,bestimmt eure Ziele " etc. Der Zug ist abgefahren,ganz bestimmt. Klare Linie mit allen Konsequenzen ist gefragt.
12.09.2007 um 15:58 Uhr
Liebe Mona Lisa,die rechtzeiitiger Abmeldung eines Ersatzmitglieds beim Vorgesetzten ( AG) meinte ich
12.09.2007 um 16:22 Uhr
Solltet Ihr eine Geschäftsordnung ( BR)haben, so könnte darin eine Einladungsfrist ,usw - § 36 BetrVG Rn 5 ( Fitting ) durchaus festgelegt werden. Ps.: diese Geschäftsordnung müsste aber mit absoluter Mehrheit Beschlossen worden sein oder werden . Habt Ihr solche ?
12.09.2007 um 16:36 Uhr
Anne, nein haben wir nicht.
12.09.2007 um 16:59 Uhr
Solltet Ihr Mehrheitswahl gehabt haben, dann lese bitte § 25 BetrVG Rn 14 ( Fitting ) denn dann kann das Ersatzmitglied, ohne Einladung in die BR-Sitzung gehen,( Vorausgesetzt der Vorgesetzte macht keine Mucken ) sollte Listenwahl gewesen sein, ist dies komplizierter, dann muss der Vorsitzende auf Minderheitsquote achten, dazu lese bitte die Rn 27 desselben § .
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