Erstellt am 12.09.2007 um 11:56 Uhr von Mona-Lisa
@klaus.leisten,
euer BRV biegt sich das BetrVG auch so hin, wie er es für nötig hält, oder? ;-)
Diesen Beschluss kann er sich - wer weiss wohin hängen! Der ist so was von ungültig...
Unsere Meinung? Du bist ist gut, da spricht der 25iger im BetrVG klare Worte!
Ich hoffe, ihr (das ganze Gremium!!!!) wisst, was ihr zu tun habt...
Lasst ihn den Antrag zur Beschlussfassung stellen, und ABLEHNEN MIT NEIN!
Begründung: siehe oben..... ;-))
Erstellt am 12.09.2007 um 12:16 Uhr von Jube
Es gehört zu den Aufgaben einer/s BRV, bei Ausfall ein Ersatz-BRM nachzuladen! Kann dieses dann die Teilnahme nicht so kurzfristig einrichten, ist das was anderes, geladen werden muss aber.
Erstellt am 12.09.2007 um 12:56 Uhr von Lolindir
Beschlussfassung siehe § 33 BetrVG:
Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Somit ist es nach dem Gesetztestext doch möglich, auch wenn einer fehlt, einen Beschluss zu fassen.
Allerdings ist ein Beschluss um einen Beschluss mit einem BR-Mitglied weniger zu machen, überhaupt nicht möglich.
Da muss ich mich meinen Vorrednern anschliessen.
Gruß, Lolindir
Erstellt am 12.09.2007 um 13:10 Uhr von Anne
Klaus
möchte dich auf den § 25 BetrVG Rn 17 + 21 ( Fitting )hinweisen,
sowie die rechtzeitige Informationspflicht gegenüber dem AG ( finde die Rn leider nicht )von dem Ersatzmitglied
Erstellt am 12.09.2007 um 13:13 Uhr von Mona-Lisa
@Anne,
wie kommst du auf die Idee, das betreffende, vertretende Ersatzmitglied dem AG zu melden? :-))
Erstellt am 12.09.2007 um 13:51 Uhr von klaus.leisten
An alle erstmal ein Dankeschön. Sowas habe ich mir gedacht und den § 25 auch so gedeutet.
Unsere Sitzung ist soeben geendet,unser Vorsitzender hat nun aber den Beschluss mit der Mehrheit seiner Schäfchen gefasst.
@Mona-Lisa, da hast du verdammt Recht das er sich das BetrVg so hinbiegt wie er es gerade braucht. Seine Mitstreiter folgen ihm dabei blind. (Alle keine Erfahrung,keine Zeit/Lust/Interesse für Seminare etc.)Nicht mal ein Blick ins BetrVg.
Das ist nicht der erste sehr fragwürdige Beschluss.
Aber jetzt mal konkret zu diesem Fall: Wie gehe ich vor? Bitte,keine Antworten mit "setzt euch zusammen und vertragt euch,bestimmt eure Ziele " etc.
Der Zug ist abgefahren,ganz bestimmt. Klare Linie mit allen Konsequenzen ist gefragt.
Erstellt am 12.09.2007 um 13:58 Uhr von Anne
Liebe Mona Lisa,die rechtzeiitiger Abmeldung eines Ersatzmitglieds beim Vorgesetzten ( AG) meinte ich
Erstellt am 12.09.2007 um 14:22 Uhr von Anne
Solltet Ihr eine Geschäftsordnung ( BR)haben, so könnte darin eine Einladungsfrist ,usw - § 36 BetrVG Rn 5 ( Fitting ) durchaus festgelegt werden.
Ps.: diese Geschäftsordnung müsste aber mit absoluter Mehrheit Beschlossen worden sein oder werden . Habt Ihr solche ?
Erstellt am 12.09.2007 um 14:36 Uhr von klaus.leisten
Anne, nein haben wir nicht.
Erstellt am 12.09.2007 um 14:59 Uhr von Anne
Solltet Ihr Mehrheitswahl gehabt haben, dann lese bitte § 25 BetrVG Rn 14 ( Fitting ) denn dann kann das Ersatzmitglied, ohne Einladung in die BR-Sitzung gehen,( Vorausgesetzt der Vorgesetzte macht keine Mucken ) sollte Listenwahl gewesen sein, ist dies komplizierter, dann muss der Vorsitzende auf Minderheitsquote achten, dazu lese bitte die Rn 27 desselben § .