Hallo, eines unserer ordentlichen BR Mitglieder möchte aus persönlichen Gründen sein Mandat für ein bis zwei Monate nicht ausüben. Ich würde gerne wissen ob ich für diese Zeit ein Ersatzmitglied laden darf oder nicht. Im § 25 BetrVG steht ein solcher Fall nicht beschrieben und in den Kommentierungen kann ich auch nichts finden. Wenn nur die Gründe der Verhinderung zählen die im Fitting/Kittner/Klebe usw. stehen, dürfte ich laut meiner Auffassung kein Ersatzmitglied laden. könnt ihr mit hier weiterhelfen?!?!?! Danke Chrisch