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Zwei Monate "Pause" zwischen Ende der BR Amtszeit und Neuwahl - kann der Arbeitgeber in der Zeit machen was er will?

P
Paul
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum,

Die BR Wahl ist bei uns vom Wahlvorstand abgebrochen worden. Wahl termin war ende märz. Die Amtszeit des BR endet auch Ende März. Durch die Neuwahl wird sich der Wahltermin um ca. 2 Monate verschieben. Das heißt, 2 Monate gibt es keinen BR. Kann dann der Arbeitgeber in bezug auf das BetrVG "machen was er will"? was ist mit abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen, sind die dann ausgesetzt. Können eventl die Arbeitnehmer die Verlängerung der Amtszeit des alten BR beantragen. Vielen Dank.

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

02.03.2006 um 18:36 Uhr

Ihr seid so lange dann tatsächlich ohne BR. Wenn der AG in dieser Zeit eine betriebsbedingte Kündigung durchführt, dann gibt es tatsächlich keinen BR den er anhören muss, mit allen negativen Folgen für den Betroffenen.

Betriebsvereinbarungen regeln ggf. auch Ansprüche der AN, die der AG zugesagt hat. Die gelten weiter. Die individualrechtlichen Ansprüche bleiben bestehen. Es ist nur in der fraglichen Zeit niemand da, der auf die Einhaltung der kollektivrechtlichen Regelungen achten kann, bzw. ggf. die Rechte des BR aus solchen Vereinbarungen wahrnehmen kann.

Verlängerung der Amtszeit ist von Gesetzes wegen ausgeschlossen.

Gruesse w-j-l

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