Erstellt am 11.01.2006 um 17:12 Uhr von Gevatter
Das nächste Ersatzmitglied muß eingeladen werden. Dafür hat man es schließlich gewählt.
Erstellt am 12.01.2006 um 09:25 Uhr von Homeland25
lt. § 37,2 BetrVG geht die BR-Arbeit vor, solange kein betrieblicher Notfall besteht. Eine Sitzung ist länger vorher geplant und somit muss der AG das einspringende Ersatzmitglied freistellen!
Erstellt am 12.01.2006 um 10:54 Uhr von Ulla
Beide vorherigen Antworten geben keine genaue Antwort auf die Frage.
Ist das einzuladende Ersatzmitglied aus Arbeitsgründen verhindert (z.B. eine nicht verschiebbare Schulung im Haus) darf nicht das nächste Ersatzmitglied eingeladen werden.
Erstellt am 12.01.2006 um 11:09 Uhr von Ramses II
Ulla,
kannst Du Deinen Standpunkt auch irgendwie belegen?
Ich möchte da doch ganz vorsichtige Zweifel anmelden!