Hallo, wir sind eine Firma mit 37 Wahlberechtigten.

Wir haben bei unserer Betriebsratswahl eine Liste für die ordentlichen Betriebsratsmitglieder und eine extra Liste für die Ersatzmitglieder gehabt. Für den Betriebsrat hat jeder Mitarbeiter 3 Stimmen gehabt, für das/die Ersatzmitglieder nur 1. Es war nicht erlaubt, jemanden sowohl als ordentliches als auch als Ersatzmitglied zu wählen.

Leider finde ich zu hier nichts in den Gesetzen. Ist das zulässig?

Unsere eigentlichen beiden Fragen:

Auf der Ersatzliste standen 3 Personen, von denen 1 bereits zum ordentlichen Betriebsratsmitglied gewählt wurde. Sind die beiden anderen nun beide Ersatzmitglieder oder nur derjenige mit den meisten Stimmen?

Sind die Personen, die auf der Liste für die ordentlichen Mitglieder standen, jedoch nicht gewählt worden sind, auch ein Ersatzmitglieder?