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BR Wahl Ersatzmitglieder nach Wahl informieren

KW
Kai W.
Apr 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin etwas verunsichert wie nach der Wahl mit den Ersatzmitglieder umzugehen ist.

Es ist Listenwahl Die Wahl lief grade erst Die Gewählten wurden per Schreiben informiert Das Wahlergebnis wurde noch nicht öffentlich bekannt gegeben

1.Sind alle nicht-gewählten Bewerber automatisch Ersatzmitglieder? 2. Muss der Wahlvorstand die Ersatzmitglieder genauso informieren? 3. Ist der neue BR dafür nach erster Sitzung zuständig?

Vielen Dank und herzliche Grüße

Kai

PS Freu mich über aktuelle §§§§§§§?

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Community-Antworten (1)

K
Kjarrigan

08.04.2022 um 10:47 Uhr

§ 17 WO 1Der Wahlvorstand hat die als Betriebsratsmitglieder gewählten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen.

Der WV hat nur die in den BR gewählten zu informieren.

Es kann zwar sein das der WV schauen muss ob zur konstituieren Sitzung E BRM geladen werden müssen - aber generell alle EBRM muss er nicht informieren

Zu den Sitzungen hat der BRV einzuladen und sich dann auch um die "richtigen" EBRM zu kümmern Bei Listenwahl kann es ja Verschiebungen bei den E BRM geben Stichjwort: Listensprucng / Minderheitengeschlecht

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