Einsicht in Wahlvorschlagslisten durch den amtierenden BR
Hallo zusammen,
hat der amtierende Betriebsrat (der sich auch erneut zur Wahl aufstellen lässt) das Recht Einsicht in die Wahlvorschlagslisten zu nehmen und dadurch vor der Veröffentlichung Einsicht, wer sich aufstellen lässt und desweiteren welcher Liste ein MA seine Stützungsunterschrift geleistet hat. Anhand dessen weiß der amtierende BR ja, bei welchen MA er mehr Wahlwerbung betreiben muss, dies erachte ich als eine Ungleichbehandlung.
Oder ganz konkret: amtierende BR-Mitglieder haben wahlberechtigte Kollegen angesprochen, weil diese eine konkurrierende Liste unterstützt haben. Meiner Auffassung nach ist dies nicht korrekt.
Ich danke herzlich!
Community-Antworten (2)
20.02.2018 um 08:47 Uhr
Der BR hat keine Vorrechte
20.02.2018 um 11:36 Uhr
"Der BR hat keine Vorrechte"
Präziser gesagt ... der BR hat hier überhaupt keine Rechte. Der WV prüft die Listen und somit die Unterstützer. Diese Informationen sind aber eben nur für den WV und NICHT für den BR.
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