Erstellt am 27.01.2006 um 21:33 Uhr von Fayence
Hallo Hexe,
das Wahlausschreiben eröffnet die eigentliche Wahl. In den zwei Wochen nach Erlass besteht die Möglichkeit, Wahlvorschläge einzureichen. Die eingereichten "Listen" sind vom WV zu prüfen. Es ist völlig egal, ob Listen bereits im Vorfeld aufgestellt werden und auch schon vor Erlass des Wahlausschreibens bereits Stützunterschriften gesammelt wurden. Die Prüfkriterien des Wahlvorstandes ändern sich dadurch nicht. Er muss entscheiden, ob eine Liste gültig ist oder heil- oder unheilbare Mängel aufweist und dann entsprechend reagieren.
Seit wann muss ein Wahlvorstand für sich Stützunterschriften sammeln? Nehme an, er möchte eine eigene Liste aufstellen.
Erstellt am 28.01.2006 um 01:02 Uhr von otto
Guten Abend hexe,
wie Fayence verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Vielleicht sollte der gesamte Wahlvorstand mal auf eine Schulung gehen, damit er ganz genau erfährt, was er zu tun und zu lassen hat.
Wann das Wahlausschreiben noch nicht erlassen ist, hat die BR-Wahl - rechtlich betrachtet - noch gar nicht richtig begonnen. Der Wahlvorstand ist der Organisator und Notar der BR-Wahl, aber nicht Partei im Wahlkampf usw. Also gibt es nur einen Rat: Ruhe bewahren!
Gruß otto