betriebsratswahl.deSeminare

Wahlvorschlagslisten

M
Mitbestimmer
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Personalleitung möchte Ihr Kontrollrecht (Originalzitat) aktiv ausüben und persönlich in die Original Wahlvorschlagslisten Einblick nehmen.

Unser Wahlvorstand hat diese Bitte verweigert - vor allem aus Datenschutzrechtlichen Gründen (siehe Stützunterschriften).

Was ist Eure Meinung dazu.

1.39804

Community-Antworten (4)

K
Kölner

09.04.2014 um 17:58 Uhr

Datenschutz ist immer gut. Vor allem ist es aber eine Frage des Wahlschutzes. Der PL würde ich anraten, sich einmal aufzuschlauen.

P
Pjöööng

09.04.2014 um 18:21 Uhr

Ich wüsste nicht, dass die Personalleitung ein "Kontrollrecht" gegenüber dem Wahlvorstand hat.

Von daher würde ich mir gar keine Mühe machen, eine vernünftige Begründung für die Ablehnung zu finden, sondern der Personalleitung mitteilen, sie möge sich doch bitte zu gegebener Zeit an die für die Kontrolle des Wahlvorstandes zuständigen Stelle wenden.

N
nicoline

09.04.2014 um 19:06 Uhr

Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Notfalls hilft aber manchmal die Frage, nach welcher Rechtsgrundlage die PL meint, ein Kontrollrecht zu haben, solche Behauptungen verstummen zu lassen.

F
Farce

10.04.2014 um 00:00 Uhr

Teil deinem Personala mal mit, dass du Einsicht auf sein Konto haben möchtest, schließlich musst du ja wissen, ob am Monatsende dein Gehalt noch kommt.

Ein beschränktes Einsichtsrecht besteht ja, aber nur für den Arbeitgeber. Hier aber auch nur auf die Sachen, die sowieso schon jeder weiß, weil sie ja überall aushängen sollten.

Am besten bastelt ihr euch einen Ordner, kopiert alle Aushänge und packt sie da rein. Wenn dann einer mit einer Vollmacht eures Alten daherkommt, das kann dann auch der Personala sein, gebt ihr ihm die Lektüre, begebt euch in den Hintergrund und legt ein bescheidenes Grinsen auf.

Ihre Antwort