Wahlvorschlagslisten
Unsere Personalleitung möchte Ihr Kontrollrecht (Originalzitat) aktiv ausüben und persönlich in die Original Wahlvorschlagslisten Einblick nehmen.
Unser Wahlvorstand hat diese Bitte verweigert - vor allem aus Datenschutzrechtlichen Gründen (siehe Stützunterschriften).
Was ist Eure Meinung dazu.
Community-Antworten (4)
09.04.2014 um 17:58 Uhr
Datenschutz ist immer gut. Vor allem ist es aber eine Frage des Wahlschutzes. Der PL würde ich anraten, sich einmal aufzuschlauen.
09.04.2014 um 18:21 Uhr
Ich wüsste nicht, dass die Personalleitung ein "Kontrollrecht" gegenüber dem Wahlvorstand hat.
Von daher würde ich mir gar keine Mühe machen, eine vernünftige Begründung für die Ablehnung zu finden, sondern der Personalleitung mitteilen, sie möge sich doch bitte zu gegebener Zeit an die für die Kontrolle des Wahlvorstandes zuständigen Stelle wenden.
09.04.2014 um 19:06 Uhr
Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Notfalls hilft aber manchmal die Frage, nach welcher Rechtsgrundlage die PL meint, ein Kontrollrecht zu haben, solche Behauptungen verstummen zu lassen.
10.04.2014 um 00:00 Uhr
Teil deinem Personala mal mit, dass du Einsicht auf sein Konto haben möchtest, schließlich musst du ja wissen, ob am Monatsende dein Gehalt noch kommt.
Ein beschränktes Einsichtsrecht besteht ja, aber nur für den Arbeitgeber. Hier aber auch nur auf die Sachen, die sowieso schon jeder weiß, weil sie ja überall aushängen sollten.
Am besten bastelt ihr euch einen Ordner, kopiert alle Aushänge und packt sie da rein. Wenn dann einer mit einer Vollmacht eures Alten daherkommt, das kann dann auch der Personala sein, gebt ihr ihm die Lektüre, begebt euch in den Hintergrund und legt ein bescheidenes Grinsen auf.
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