Schulungsanspruch
Hallo. Wir haben gerade den Wahlvorstand gewählt sowie dessen Stellvertreter und Schriftführer. Ebenso für jedes Mitglied auch ein Ersatzmitglied. Die drei Personen werden dieses bzw nächstes Jahr auch an einem Seminar teilnehmen. Nun besteht die Frage ob die Ersatzmitglieder auch an dem Seminat teilnehmen können. Bei uns im BR schicken wir z.B. von jeder Liste das erste Ersatzmitglied auf BR Schulung. Wie sieht das nun bei dem Wahlcremium aus?
Community-Antworten (10)
18.07.2017 um 17:03 Uhr
Wenn es in dieser Frage keine Einigung zwischen BR(WV) und AG gibt, würde ich es nicht zum Gericht tragen wollen.
18.07.2017 um 17:04 Uhr
ist nur eine Laienmeinung, aber wenn alle 3 aus dem Wahlvorstand zur Schulung gehen, sollte / dürfte das reichen. Klar kann mal einer nachrücken, aber gleich 3 Personen ?
Habt Ihr denn die Ersatzmitglieder dem jeweiligen Mitglied zugeordnet ? Warum nicht einfach 2 Ersatzmitglieder und die springen in konkreter Reihenfolge ein ?
18.07.2017 um 19:00 Uhr
„Warum nicht einfach 2 Ersatzmitglieder und die springen in konkreter Reihenfolge ein ?“ Vielleicht haben sie ja den Fitting gelesen und machen es deshalb richtig!
19.07.2017 um 00:56 Uhr
Wenn Du was zu sagen hast, dann sag es. Wenn nicht, halt die Klappe.
19.07.2017 um 11:13 Uhr
feste ersatzmitglieder haben wir nicht, nur eine Nachrückereihenfolge. Werden jetzt beim AG anfragen ob wir das erste Ersatzmitglied noch mitnehmen dürfen. Ansonsten werden wir nur zu dritt gehen.
19.07.2017 um 11:39 Uhr
Celestro, auch wenn es Dich jemand nervt: Immer sachlich bleiben, bitte. Und in diesem Fall gebe ich Ernsthaft Recht: Ich habe zwar keinen Kommentar zur Hand und kann mich täuschen, aber nach meinem Stand gibt es im Wahlvorstand nur persönliche Vertreter für jedes einzelne Mitglied.
19.07.2017 um 12:34 Uhr
Fitting § 16 RN 35ff (zumindest in Auflage 27). Ja, Ernsthaft hat recht, aber dann er auch selbst sachlich bleiben.
19.07.2017 um 12:41 Uhr
Zitat (Ernsthaft). "Vielleicht haben sie ja den Fitting gelesen und machen es deshalb richtig!"
Zitat (celestro): "Wenn Du was zu sagen hast, dann sag es. Wenn nicht, halt die Klappe."
Celestro,
vielleicht solltest Du Dein Urteil bezüglich Unsachlichkeit noch einmal einer Revision unterziehen.
Matthaeus 7:3
20.07.2017 um 17:04 Uhr
Wünsche mir einer Funktion: Gefällt mir nicht. Damit die persönliche Auseinandersetzungen unterbleiben
20.07.2017 um 17:40 Uhr
Klingt etwa so überzeugend wie die St. Christophorus Plaketten auf dem Arnmaturenbrett damit Verkehrsunfälle unterbleiben.
Verwandte Themen
Hat das erste Ersatzmitglied im Wahlvorstand einen Schulungsanspruch?
ÄlterWir haben einen aus 5. ordentlichen Mitgliedern bestehenden Wahlvorstand. Den Schulungsanspruch hat uns der Arbeitgeber nur für die ordentlichen, nicht aber für das erste Ersatzmitglied zugestanden.
Schulungen für den Wahlvorstand betriebsratswahl 2010
ÄlterHallo ihr Wissenden, wir sind jetzt schon mitten in der Vorbereitung für die Betriebsratswahl 2010. Wir haben auch schon die Menschen gefunden, welche in den Wahlvorstand durch unseren Betriebsrat b
Schulungsanspruch für ehemalige Betriebsräte, die wieder gewählt wurden
ÄlterHallöchen, eine Frage. Wir haben unseren BR neu wählen lassen (Amtszeit). Es wurden diesmal 5 BR Mitglieder gewählt. 2 davon waren schon früher im BR beim gleichen AG. Nun wurden wieder reingewählt.
WV besteht nicht aus BRM - Was haltet ihr davon?
ÄlterGuten Morgen Kolegen! Habe da auch ne Frage zur BR-Wahl im kommenden Jahr. Einige BRM sind der Meinung es wäre sinnvoll den WV aus der Belegschaft, also keine BRM, zu stellen. Nach dem Gesetz denk
Schulungsanspruch vor der Wahl zum BV
ÄlterHallo, wir haben noch keinen BR und unsere Firma hat unter 20 wahlberechtigte Mitarbeiter. Es würde also ein Einzelbetriebsrat gewählt werden. Haben Kandidaten die Möglichkeit sich vor der Wahl auf K