Hallo ihr Wissenden,
wir sind jetzt schon mitten in der Vorbereitung für die Betriebsratswahl 2010.
Wir haben auch schon die Menschen gefunden, welche in den Wahlvorstand durch unseren Betriebsrat bestellt werden.
Heute wurde über den Schulungsanspruch für den Wahlvorstand und dessen Ersatzmitglieder diskutiert.
Der Wahlvorstand soll sich aufgrund der größe unseres Betriebes aus 5 Leuten bestehen. 2 zusätliche stehen als Ersatzmitglieder zur Zeit fest.
Wer hat nun einen Schulungsanspruch?

Im Vorraus schon mal Danke für eure Beiträge.