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Schulungsanspruch für ehemalige Betriebsräte, die wieder gewählt wurden

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MenderesCan
Aug 2019 bearbeitet

Hallöchen,

eine Frage. Wir haben unseren BR neu wählen lassen (Amtszeit). Es wurden diesmal 5 BR Mitglieder gewählt. 2 davon waren schon früher im BR beim gleichen AG. Nun wurden wieder reingewählt. Auf Nachfrage zwecks des Schulungsanspruch beim AG erklärte man mir, dass die 2 Mitglieder bereits den ersten Teil des BetrVG absolviert hatten und der AG dies nicht nochmal finanzieren will oder muss. Die 1.Kandidatin war 2015 als BR in der Schulung im ersten Teil und die 2. auch.

Wie ist das nun geregelt? Habend ie beiden trotzdem den Ansprcuh darauf, den ersten Teil des BetrVG mit zu machen oder hat der AG in dieser hinsicht recht und müssen diese nicht mit machen?

Lieben Gruß vom neugewählten BRV.

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Community-Antworten (12)

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junior73

10.08.2019 um 16:20 Uhr

Wissen ist Macht Alle BR's sind berechtigt und verpflichtet, sich u.a. durch Grundlagenseminare Wissen anzueignen. Die Entscheidung, wer wann welches Seminar besucht, entscheidet alleine das BR-Gremium. Ihr solltet eure Grundlagenseminare für einen Zeitraum von 12 Monaten planen, beschliessen und eurem AG mit Fristsetzung mitteilen. Sollte dieser nach Fristsetzung die Kostenübernahme nicht belegbar verweigern, geht's zum Lernen. Sollte er Sie verweigern, geht's zum Arbeitsgericht. Vielleicht könnt ihr eurem AG dies jedoch im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit in einem persönlichen Gespräch näher bringen .

M
Menderes42

10.08.2019 um 17:21 Uhr

Hallöchen, ja das ist mir bereits schon bewusst, dass es ALLE machen müssen. Mir gind es nur darum um die beiden wiedermitglieder zwecks des ersten Teils des BetrVG. Mit der Geschäftsführung ging ich bereits gestern ins Gespräch und die meinte, ja aber Frau DD und xy haben den ersten Teil bereits absolviert und brauchen den nicht mehr. Wiederum ich gesagt habe, dass es bereits schon 6 Jahre her ist, das die beiden den ersten Teil besucht hatten und sich die Gesetze ändern.

K
krambambuli

11.08.2019 um 09:57 Uhr

Trotzdem denke ich - es gibt doch so viele Seminare, die für den BR wichtig sind - warum immer das selbe?

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celestro

11.08.2019 um 13:40 Uhr

"Habend ie beiden trotzdem den Ansprcuh darauf, den ersten Teil des BetrVG mit zu machen oder hat der AG in dieser hinsicht recht und müssen diese nicht mit machen?"

Meiner Meinung nach haben Sie keinen Anspruch. Klar ändert sich auch mal etwas, aber auch nicht so extrem, das man jede Legislaturperiode das kleine 1 mal 1 nochmal machen muß.

Für mich stellt sich eher die Frage .... haben diese beiden auch den Rest der Grundlagenschulungen mitgemacht? Man sollte ja eigentlich Betriebsverfassungsrecht 1+2+3 und Arbeitsrecht 1+2 machen.

M
MenderesCan

11.08.2019 um 13:51 Uhr

Die beiden haben nur den ersten Teil damals mitgemacht. Teil 2 und 3 nicht.

K
kratzbürste

11.08.2019 um 18:24 Uhr

Naja - 2015 wurde § 92 und § 80 Abs. 2 BetrVG ergänzt. Also ist schon was neu.

C
celestro

11.08.2019 um 18:54 Uhr

"Also ist schon was neu."

Sagte ich das nicht? Mal sehen:

"Klar ändert sich auch mal etwas, aber auch nicht so extrem, das man jede Legislaturperiode das kleine 1 mal 1 nochmal machen muß."

Doch ja ... das sagte ich bereits. ;-)))

S
Schwarzwälder

12.08.2019 um 10:31 Uhr

Es gibt ja auch ein paar schöne Seminare ala "aktuelle Rechtsprechung des BAG" oder sowas. Ich würde auch keinen Anspruch sehen nach so kurzer Zeit nochmal eine Woche lang die einfachsten Grundlagen zu lernen. Lasst die beiden doch erstmal andere Seminare besuchen und in ein paar Jahren eine Auffrischung machen, sollte das dann noch nötig sein.

S
seehas

12.08.2019 um 19:08 Uhr

Klar haben die einen Anspruch auf die Schulung. Ob das nötig ist entscheidet der BR. Einige benötigen das Seminar einfach nur zur Auffrischung der Kenntnisse. Andere lernen lieber etwas Neues. Das bringt das Gremium insgesamt auch deutlich weiter als wenn immer nur das gleiche Wiederholt wird. Was für euer Gremium und die konkreten Personen besser ist entscheidet ihr und nicht der Arbeitgeber.

N
nicoline

13.08.2019 um 13:29 Uhr

Hallöchen, eine Frage. Mal von deiner Frage abgesehen würde mich interessieren, was dieser Satz genau bedeutet??? Wir haben unseren BR neu wählen lassen (Amtszeit).

P
Pjöööng

13.08.2019 um 15:08 Uhr

Der Arbeitgeber hat nur die NOTWENDIGEN Kosten des Betriebsrates zu tragen. Wieso bei einem BRM das in der letzten Amtszeit eine Grundlagenschulung genossen hat nunmehr nochmals die selbe Schulung notwendig ist, müsste der BR dann doch begründen. Aber Gründe kann es natürlich geben: Schwere Gehrinoperation, beginnender Alzheimer, vierjähriges Koma...

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