Erstellt am 10.08.2019 um 14:20 Uhr von junior73
Wissen ist Macht
Alle BR's sind berechtigt und verpflichtet, sich u.a. durch Grundlagenseminare Wissen
anzueignen.
Die Entscheidung, wer wann welches Seminar besucht, entscheidet alleine das BR-Gremium.
Ihr solltet eure Grundlagenseminare für einen Zeitraum von 12 Monaten planen, beschliessen und eurem AG mit Fristsetzung mitteilen. Sollte dieser nach Fristsetzung
die Kostenübernahme nicht belegbar verweigern, geht's zum Lernen.
Sollte er Sie verweigern, geht's zum Arbeitsgericht.
Vielleicht könnt ihr eurem AG dies jedoch im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit in einem persönlichen Gespräch näher bringen .
Erstellt am 11.08.2019 um 07:57 Uhr von Krambambuli
Trotzdem denke ich - es gibt doch so viele Seminare, die für den BR wichtig sind - warum immer das selbe?
Erstellt am 11.08.2019 um 11:40 Uhr von celestro
"Habend ie beiden trotzdem den Ansprcuh darauf, den ersten Teil des BetrVG mit zu machen oder hat der AG in dieser hinsicht recht und müssen diese nicht mit machen?"
Meiner Meinung nach haben Sie keinen Anspruch. Klar ändert sich auch mal etwas, aber auch nicht so extrem, das man jede Legislaturperiode das kleine 1 mal 1 nochmal machen muß.
Für mich stellt sich eher die Frage .... haben diese beiden auch den Rest der Grundlagenschulungen mitgemacht? Man sollte ja eigentlich Betriebsverfassungsrecht 1+2+3 und Arbeitsrecht 1+2 machen.
Erstellt am 11.08.2019 um 16:24 Uhr von kratzbürste
Naja - 2015 wurde § 92 und § 80 Abs. 2 BetrVG ergänzt. Also ist schon was neu.
Erstellt am 11.08.2019 um 16:54 Uhr von celestro
"Also ist schon was neu."
Sagte ich das nicht? Mal sehen:
"Klar ändert sich auch mal etwas, aber auch nicht so extrem, das man jede Legislaturperiode das kleine 1 mal 1 nochmal machen muß."
Doch ja ... das sagte ich bereits. ;-)))
Erstellt am 12.08.2019 um 08:31 Uhr von Schwarzwälder
Es gibt ja auch ein paar schöne Seminare ala "aktuelle Rechtsprechung des BAG" oder sowas.
Ich würde auch keinen Anspruch sehen nach so kurzer Zeit nochmal eine Woche lang die einfachsten Grundlagen zu lernen.
Lasst die beiden doch erstmal andere Seminare besuchen und in ein paar Jahren eine Auffrischung machen, sollte das dann noch nötig sein.
Erstellt am 12.08.2019 um 17:08 Uhr von seehas
Klar haben die einen Anspruch auf die Schulung. Ob das nötig ist entscheidet der BR. Einige benötigen das Seminar einfach nur zur Auffrischung der Kenntnisse. Andere lernen lieber etwas Neues. Das bringt das Gremium insgesamt auch deutlich weiter als wenn immer nur das gleiche Wiederholt wird. Was für euer Gremium und die konkreten Personen besser ist entscheidet ihr und nicht der Arbeitgeber.
Erstellt am 12.08.2019 um 17:52 Uhr von celestro
"Klar haben die einen Anspruch auf die Schulung. Ob das nötig ist entscheidet der BR."
Sagt wer?
Diese Links:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Wann-ein-Seminarbesuch-erforderlich-ist-~#
https://www.personalpraxis24.de/aktuelles/thema-der-woche/archiv-themen-der-woche/lag-nuernberg-arbeitgeber-muss-betriebsrat-erneute-schulung-bei-ueberwiegend-gleichem-inhalt-nicht-zahlen/
wie auch:
https://www.poko.de/blog/schulungsanspruch-fur-betriebsrate/
sagen mMn etwas anderes ....
Erstellt am 13.08.2019 um 11:29 Uhr von nicoline
Hallöchen,
eine Frage. Mal von deiner Frage abgesehen würde mich interessieren, was dieser Satz genau bedeutet???
*Wir haben unseren BR neu wählen lassen (Amtszeit).*
Erstellt am 13.08.2019 um 13:08 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitgeber hat nur die NOTWENDIGEN Kosten des Betriebsrates zu tragen. Wieso bei einem BRM das in der letzten Amtszeit eine Grundlagenschulung genossen hat nunmehr nochmals die selbe Schulung notwendig ist, müsste der BR dann doch begründen. Aber Gründe kann es natürlich geben: Schwere Gehrinoperation, beginnender Alzheimer, vierjähriges Koma...