WV besteht nicht aus BRM - Was haltet ihr davon?
Guten Morgen Kolegen!
Habe da auch ne Frage zur BR-Wahl im kommenden Jahr. Einige BRM sind der Meinung es wäre sinnvoll den WV aus der Belegschaft, also keine BRM, zu stellen. Nach dem Gesetz denke ich es wäre soweit ok, aber können diese Kollegen denn auch hinsichtlich der Wahl geschult werden? Oder gilt der Schulungsanspruch nur für BRM? Was haltet ihr davon, macht sowas Sinn?
sonnige Grüße, der Solarkrieger
Community-Antworten (2)
10.09.2009 um 12:39 Uhr
Dem WV steht eine Schulung zu, der Anspruch gilt nicht nur für BR-Mitglieder.
Sinn macht es, falls der WV sich nicht selbst einarbeiten kann/will - es schadet jedenfalls nicht.
Gruß
11.09.2009 um 13:17 Uhr
Mindestens einen erfahrenen Kollegen in den Wahlvorstand zu bestellen macht meiner Meinung nach sinn. Die Geschäftsleitungen warten heute nur noch auf einen Formfehler un die Wahl zu kippen.
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