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Vorgehensweise bei Änderung der Belegschaftsstärke und Auswirkung auf Anzahl der BRM ?

M
Mclassic
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wenn ein Betrieb im Laufe der Amtszeit seine Anzahl der Mitarbeiter ändert und daraus eine geänderte Anzahl der Betriebsratsmitglieder resultiert, wie ist die Vorgehensweise für den Betriebsrat.

Beispielsweise : Wahlzeitpunkt = 390 MA gestiegen auf 405 => alt 9 BRM neu 11 BRM Wahlzeitpunkt = 405 MA gesunken auf 395 => alt 11 BRM neu 9 BRM

Bei Erhöhung mit Nachrücker auffüllen ? Bei Verringerung einfach 2 BRM ausschliessen, aber welche / Personenwahl / Listenwahl ?

Oder sind Neuwahlen anzusetzten ?

Danke für die Antworten.

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Community-Antworten (7)

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Zappelmann

17.04.2016 um 11:38 Uhr

Bei deinen Beispielen passiert bis zur nächsten regulären Wahl gar nichts. Onkel Guggel meint u. A. dazu: http://www.br-wahl.com/Sonstige-Betriebsratswahlen/Veraenderung-der-Belegschaftsstaerke/

Schon mal eine Schulung besucht?

G
gironimo

17.04.2016 um 13:37 Uhr

Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist< (§ 13 Abs. 2 Nr.1 BetrVG)

Ich finde es immer besser, man schaut erst einmal direkt ins Gesetz (liegt auf dem Schreibtisch im BR-Büro)

M
Mclassic

17.04.2016 um 17:05 Uhr

Da keine Neuwahl notwendig ist, wie verhält es sich dann mit der Anzahl der BRM.

Wahlzeitpunkt = 390 MA gestiegen auf 405 => alt 9 BRM neu 11 BRM Wahlzeitpunkt = 405 MA gesunken auf 395 => alt 11 BRM neu 9 BRM

Bei Erhöhung mit Nachrücker auffüllen ? Bei Verringerung einfach 2 BRM ausschliessen, aber welche / Personenwahl / Listenwahl ?

Wenn nicht aufgefüllt wird, ist doch der BR unterbesetzt oder ?

Danke für die Antworten

N
nicoline

17.04.2016 um 17:37 Uhr

Der Betriebsrat bleibt bis zur nächsten Wahl so groß, wie er jetzt ist, er ist nicht unterbesetzt! Die Anzahl der BRM wird grundsätzlich und ausschließlich durch Neuwahlen erhöht/erniedrigt und zwar nur dann, wenn, wie schon gesagt und gezeigt, sich die Anzahl der Beschäftigen bei euch am Stichtag um 195 nach oben oder unten geändert hätte. 195 sind bei euch die Hälfte und damit wären beide geforderten Kriterien erfüllt, es wären mindestens 50 und es wäre die Hälfte.

Z
Zappelmann

17.04.2016 um 20:23 Uhr

@Mclassic Oh Mann, ich hatte doch schon ganz am Anfang gesagt, es passiert bei euch nichts bis zur Neuwahl und auch einen Link dazugelegt, der das alles erklärt. Dass Du nicht einmal lesen kannst, dafür kann aber keiner hier im Forum etwas ... Oder du willst nicht wahrhaben, was nun einmal Gesetz ist.

W
WeHaveTheSalad

18.04.2016 um 13:09 Uhr

@Admins - respektloses Verhalten wie von Zappelmann sollte angemahnt werden! Warum wird so etwas nicht umgehend gelöscht? Beleidigung ist nicht nötig und manch einer ist noch nicht so lange im Amt.

P
pillepalleTR

18.04.2016 um 13:16 Uhr

Ich bin ja eher dafür, dass Trolle angemahnt werden.

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