Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 1.6.2010 bin ich Betriebsrat. Nun hat sich seit dem die Beschäftigtenzahl verringert, so dass anstelle der vorhandenen 7 eigentlich 5 Mitglieder ausreichen würden. Ersatzmitglieder sind keine vorhanden. Wenn ich nun mein Amt niederlege, muss es Neuwahlen geben.

"Neuwahlen sind auch erforderlich, wenn sich gleichzeitig mit dem Absinken der Mitgliedszahl die Belegschaftsstärke verringert hat und die verkleinerte Gesamtzahl der verringerten Betriebsratsmitglieder der für verringerte Belegschaftsstärke vorgeschriebenen Zahl entsprechen würde."

Aber: Kann ich mich trotz Rücktritt wieder neu zur Wahl stellen lassen? Welche Fristen muss ich ggf. beachten?

Vielen Dank!