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Werden Stütz-Unterschriften nur bei einer Listenwahl benötigt ??

K
Kollege
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir wählen bei uns in der Firma einen 13er BR. Nun hängen Listen aus auf denen Wahlvorschläge gemacht werden, auch ich wurde dort eingetragen. Ich meine das eine Persönlichkeitswahl durchgeführt wird. Muß ich mich nun um Stützungsunterschriften kümmern, oder wäre das nur bei einer Listenwahl ? Ich wollte nun auf der Liste eigentlich unterschreiben um meine Bereitschaft zu erklären, weiß halt nur nicht wie das mit den Stützungsunterschriften ist, bei unser Belegschaftsstärke müßten es ca. 50 Stück sein. Werden die Unterschriften nur bei einer Listenwahl benötigt ?? Tschüß Kollege

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Community-Antworten (2)

O
otto

10.02.2006 um 00:41 Uhr

Hallo Kollege, was bitte sind ausgehängte Listen, auf denen Wahlvorschläge gemacht werden können, und welcher offenbar Fremde hat Sie dort eingetragen? Wer hat das veranlasst mit der Aushängung von Listen, die das BetrVG nicht kennt: Wahlvorstand, Gewerkschaft oder??? Mit diesen Informationen kann ich keine vernünftige Antwort geben. Gruß otto

K
Kollege

10.02.2006 um 08:01 Uhr

Hallo,

es war auch in der Vergangenheit bei uns im Unternehmen so das Wahlvorschlagslisten an verschiedenen Stellen aushingen/lagen wo halt Wahlvorschläge gemacht wurden und bei Interesse der Eingetragene das mit seiner Unterschrift bestätigen konnte, Nach Ende des Aushangs wurde dann mit den eingetragenen und bestätigten Berwerbern eine Persönlichkeitswahl durchgeführt, soll heißen, jeder Wähler konnte auf der Wählerliste 13 Kreuze machen.

Wir hatte bei uns zb. noch nie eine 2. Liste.

Ist die Sache nun etwas klarer ??

Tschüß, Kollege

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