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unterschiedliche Anzahl an Stütz unterschriften

B
Brentan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Ich habe so eben noch einmal auf das Wahl Ausschreiben unserer Firma geschaut und war verwundert. Dort steht das zu einer Persönlichkeitswahl 5 Stütz Unterschriften benötigt werden, für die einreichuing einer Liste die 5% oder 1/20 Regelung eingehalten werden muss!! Somit benötigt man 35 Unterschriften!!!!

Wo steht so etwas ? In Paragraph 14 BetrVG steht nichts von den 5 Stimmen!!! In der Wahlordnung auch nicht!!! Hat einer eine Ahnung wo das her kommen soll??

Bitte um Antwort

Danke euch!

2.53904

Community-Antworten (4)

H
Hartmut

28.02.2014 um 21:02 Uhr

Hallo Brentan, doch, das steht im §14 BetrVG, und zwar im Abs. 4. Für euch heißt das, ihr benötigt (mindestens) 35 gültige Stützunterschriften, wenn das einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer entspricht. Euer Betrieb hat also um die 35 x 20 = 700 AN. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob Ihr Listen- oder Persönlichkeitswahl macht, da das Gesetz sagt, 'Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens ...'. Jeder!

G
gironimo

01.03.2014 um 11:33 Uhr

Sicher stimmt das mit den 5% für einen Wahlvorschlag (in Bezug auf Euren Betrieb also 35)

Wie allerdings der WV auf die Zahl 5 für Persönlichkeitswahl kommt ist schleierhaft.

Ob es zu einer Persönlichkeitswahl kommt, kann der WV doch gar nicht beeinflussen und auch keine Regeln dafür erstellen. Vielmehr ist es doch so, dass für den Fall, dass nur ein Wahlvorschlag (eine Liste mit Kandidaten) eingeht, auch dieser Vorschlag die entsprechende Zahl (hier 35) Unterschriften aufweisen muss. Wenn kein weiterer Wahlvorschlag eingeht, wird dann aus dem einen Wahlvorschlag die Personenwahl.

Du solltest also den WV einmal fragen, wie er zu seinen Erkenntnissen gekommen ist und er möge Dir auch sagen, worauf er sich beruft.

B
Brentan

03.03.2014 um 04:59 Uhr

Erst mal Danke für die Antworten!!!

Also habe ich nichts im Internet Übersehen!!!

Die vorhandene regelung von den 5 Stützunterschriften ist rechtswidrig und somit die Wahlvorschläge nichtig!!!

Wir gehen hier davon aus das mit der Hürde/ dem Unterschied das mann mehr Unterschriften braucht für eine Liste die Leute von einer listenwahl abgeschreckt werden sollen!!!

Denn die Listenwahl ist das Schreckgespennst des Amtierenden Betriebsrates!!!

Gleichfalls haben auch die Amtierenden Betriebsrat Mitglieder dann Probleme ihre Stütz Unterschriften zu bekommen!! Dabei handelt es sich in nicht wenigem Maße um Gruppenleiter und ähnliches!!!

Danke euch sehr das ihr meine Recherche Bestätigt habt!!

K
Kölner

03.03.2014 um 08:56 Uhr

Wieso müssen sie Schwierigkeiten haben? Wenn der amtierende BR eine liste mit 35 Stützunterschriften zusammen bekommt ist alles gut. Das wird ja wohl möglich sein, oder?

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