Erstellt am 16.04.2026 um 15:18 Uhr von Kehler
Dann gibt es keinen BR mehr. Der BRV ist der Ansprechpartner der Geschäftsleitung.
Der Betriebsrat darf nicht „ohne Vorsitz“ bleiben: Nach § 26 BetrVG muss der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter wählen. Wenn niemand das Amt übernimmt, ist das Gremium in dieser Form nicht ordnungsgemäß organisiert und damit praktisch nicht handlungsfähig.
Eventuell hilft eine Neuwahl, vielleicht gibt es dann neue BRM die diese Ämter übernehmen wollen.
Erstellt am 17.04.2026 um 11:50 Uhr von Lehi2026
Und genau das , was Kehler geschrieben hat, wäre schade.
Geht nochmal alle in euch und schaut, was das Gute an dieser Position ist. Stärkt den Mitarbeiter, der es sich zutrauen würde.
Ich denke, die Entscheidung ist nie leicht, vielen ging und geht es so. Aber ein Betrieb ohne BR ist doch auch nichts. Lasst denjenigen gut schulen und sucht euch Verbündete ander BR`s. Netzwerkarbeit hilft ungemein.