Erstellt am 04.02.2019 um 16:30 Uhr von JohnDoe
Sollte die Wahl in letztes Jahr im Frühjahr (zwischen März und Mai ) gewesen sein, spielt das jetzt keine Rolle mehr.
Erstellt am 04.02.2019 um 16:32 Uhr von Guybrush
Nein, die Wahl war vor 3 Tagen.
Erstellt am 04.02.2019 um 17:15 Uhr von celestro
"Nein, die Wahl war vor 3 Tagen."
Die Wahl von BRV und Stelli oder die BR-Wahl ?
"Wahlvorstand (selbst gewähltes Betriebsratsmitglied) eröffnet konstituierende Sitzung und beginnt Wahl des Betriebsratsvorstand, ohne zuvor einen Wahlleiter zu wählen."
Der Wahlvorstand besteht normalerweise aus 3 Personen. Oder geht es um den Wahlvorstandsvorsitzenden ?
"Zuerst einigte sich der neue Betriebsrat auf ein Kandidat für Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter, diese Kandidaten wurden daraufhin zusammen in einem Rutsch mit einem Handzeichen gewählt."
Laut diesem Link:
https://www.brwahl.de/de/wahlvorstand-was-tun/durchfuehrung-der-betriebsratswahl/startschuss-amtszeit-betriebsrat-konstituierende-Sitzung
wäre das ggf. sogar zulässig:
"Die Wahl des Stellvertreters muss vielmehr in einem weiteren Wahlgang erfolgen. Von diesen Regeln kann allerdings abgewichen werden, wenn für beide Ämter jeweils nur ein Bewerber zur Verfügung steht. In einem solchen Fall ist es ausnahmsweise zulässig, dass der Wahlvorstand die Wahl für beide Ämter in einem einheitlichen Verfahren durchführt, sofern nicht per Beschluss vorab ein anderes Verfahren festgelegt wurde."
Grundsätzlich wäre anzuraten, die Sache mit dem Wahlleiter zu bedenken und das Prozedere daher noch einmal "korrekt" zu wiederholen.
Erstellt am 04.02.2019 um 18:24 Uhr von Guybrush
Vielen Dank für die Antwort. Die Wahl des BRV und Stelli war vor 3 Tagen Wochenende nicht mitgerechnet).
Das war wohl eher Glück, dass die gemeinsame Wahl des Stelli und BRV in diesem Fall korrekt war. Ich bezweifle allerdings, dass es dem Wahlvorstand so bewusst war.
Wahlvorstandvorsitzender ist nicht im BR, war allerdings an dem Tag krank und nicht anwesend. Die beiden anderen Wahlvorstände wurden in den BR gewählt und haben die Wahl durchgeführt.
Aber was wäre wenn man es dabei belässt?
Ist es dann auch gut oder kann es mal im Ernstfall oder bestimmten Fällen zu Problemen führen?
Kann das ggfs die Geschäftsleitung nutzen?
Und zu der zweiten Frage. Reicht es aus das Ergebnis der Betriebsratswahl nur an einer Stelle zu veröffentlichen oder muss es an allen Stellen veröffentlicht werden, an dem auch das Wahlausschreiben aushing?