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Wahl Vorsitzender und Stellvertreter ungültig ?

Q
quemef
Jun 2019 bearbeitet

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind zurück getreten .Somit bestand der Betreibsrat nur noch aus 5 Mitgliedern . Es stand nur noch ein Nachrücker zu Verfügung . Da wir zu wenig sind werden Neuwahlen fällig . Es ist eine Betriebsratsversammlung an der alle Betriebratsmitglieder anwesend waren , einberufen mit der Tagesordnung :

  1. Nachrücker , Beschluss fassen
  2. BR Neuwahlen . Im Verlauf der Sitzung wurden auch gleich ein neuer BR Vorsitzender und sein Stellvertreter gewählt , so das der BR Geschäftsfähig ist . ?? Ist diese Wahl ungültig , weil sie nicht als Tagesordnungspunkt aufgelistet war ??
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Community-Antworten (2)

C
celestro

17.06.2019 um 17:44 Uhr

"1. Nachrücker , Beschluss fassen"

Was für einen Beschluss habt Ihr denn zum Nachrücker gefasst? Das die letzte Person nachrückt, geschieht automatisch.

"Ist diese Wahl ungültig , weil sie nicht als Tagesordnungspunkt aufgelistet war ??"

Ja / Nein / Vielleicht

Möglicherweise war mit "1. Nachrücker , Beschluss fassen" gemeint, dass man hier neue BRV und BRVS wählen wollte. Außerdem könnten die verbliebenen BRM in der Sitzung die TO "korrigieren" und einstimmig die Wahl von BRV und BRVS auf die Liste setzen. Ist das passiert?

Wenn all das nicht der Fall war, ist die Wahl wohl eher nicht korrekt gewesen.

Q
quemef

18.06.2019 um 09:08 Uhr

Es ist nachträglich einstimmig handschriftlich ein Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung aufgenommen worden . (Darüber gibt es gibt aber keinen Abstimmungszettel )

Tagesordnungspunkt 3. Wahl zum Vorsitzenden und Stellvertreter . Dies ist auch im Sitzungsprotokoll aufgeführt . Wahl wurde per Abstimmung durchgeführt.

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