Betriebsratsvorsitzenden abwählen
Betriebsratsvorsitzender, gleichzeitig Teamleiter, setzt sich zu seinem Team und warnt (!) diese vor neuer Kollegin. Kollegin wird vom Chef gemobbt versetzt ins Team. Betriebsratsvorsitzender schwört sein Team ein mit "Der kann man nicht trauen" etc.pp. Was ist das? Das kann nie die Interessen der Arbeitnehmer im Betriebsrat vertreten? Kann man den Betriebsratsvorsitzenden wegen groben Fehlverhaltens belangen?
Community-Antworten (6)
26.05.2021 um 02:18 Uhr
Du solltest lernen, das Amt und den MA voneinander zu trennen. Der BR könnte dieses BRM als Vorsitzenden abwählen. Aber letztlich ist der Vorsitzende nur der Sprecher des BR. Und es müsste sich ja erst einmal jemand finden, der den Posten übernehmen würde.
Belangen? Also ich sehe nicht, das man diesen Teamleiter deshalb aus dem BR entfernen könnte.
26.05.2021 um 02:24 Uhr
Wenn die Mehrheit eines BR mit seinem Vorsitzenden nicht mehr zufrieden ist, wählt sie in der nächsten BRSitzung ( natürlich diesen Punkt auf der TO aufführen!) einfach einen neuen Vorsitzenden.
Ein BRV ist übrigens weder der Chef des BR noch hat er mehr zu sagen als andere Mitglieder.
Und deine Frage nach "Belangen" wg. groben Fehlverhalten: Wer soll ihn denn bitte womit "belangen" ?
Es gibt eine Möglichkeit nach Paragraph 23 ein BR Mitglied vom Arbeitsgericht ( und nur von diesem ! Nicht vom BR selbst und schon gar nicht vom AG) aus dem Betriebsrat auszuschließen.
Aber die Hürden hierfür liegen extrem hoch.
26.05.2021 um 11:55 Uhr
Auch ein BRV kann gegen bestimmte Mitarbeiter sein zudem dieser noch in sein Team versetzt wird! Und in vielen Fällen ist es halt so, dass man sagt passt auf die Neue ist nicht koscher. Das Wort Mobbing wird eh oft viel zu schnell benutzt!
26.05.2021 um 18:27 Uhr
Wieso soll man den MA von seinem Amt trennen, wenn er in seinem Amt die Aufgabe hat, die Interessen der AN zu vertreten?! Egal. Belangen, wg groben Fehlverhaltens, geht (?!!) aber nur wenn er BR Mitglieder beleidigt, nicht wenn er eine Beleidigung gegen AN vor der Abteilung äußert (ja, beleidigen geht auch hinterm Rücken für die, die es interessiert ( Beleidigung § 185 StGB = Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe ihrer Missachtung). Belangen wg groben Fehlverhaltens ist übrigens natürlich möglich, ich las nur gerade "durch Vorgesetzten" etwas ungünstig, wenn das die gleiche Person ist. Und nein, die MA wurde nicht in sein Team versetzt, er leitet ein Team in dem sie vor dem Mutterschutz war und leitet noch ein 2. Team, in das sie jetzt kommt. Von mir aus wird "Mobbing" zu schnell benutzt, aber so mit Hinblick auf ein gewisses Verhaltensdogma am Arbeitsplatz sind die Vorgänge schon nicht ohne Weiteres hinnehmbar und können durchaus als Mobbing qualifiziert werden. Augen auf, wen man in den Betriebsrat wählt, wäre wahrscheinlich noch der sinnigste Vorschlag und damit hätte derjenige auch Recht. Danke euch (trotzdem).
26.05.2021 um 19:41 Uhr
"ich las nur gerade "durch Vorgesetzten" etwas ungünstig, wenn das die gleiche Person ist."
Keine Ahnung, wo Du das gelesen haben willst (hier jedenfalls nicht). Hinzu kommt ... der Teamleiter wird doch mit Sicherheit einen Vorgesetzten haben, oder? Ist ja nicht der Geschäftsführer.
"er leitet ein Team in dem sie vor dem Mutterschutz war und leitet noch ein 2. Team, in das sie jetzt kommt."
Und er darf auch als TL eine Meinung haben. Diese eine Äußerung wird man schwer mit "Mobbing" überschreiben können. Auf jeden Fall sehe ich noch immer kein grobes Fehlverhalten, was seinen Ausschluss aus dem BR rechtfertigen würde. Zumal er die Äußerung ja eben wie gesagt eher in Sachen des TL gemacht haben wird und nicht als BRV.
26.05.2021 um 22:33 Uhr
TobiasJarosch die erste Antwort von Celestro hättest du dir mal schon durch lesen sollen! Ehrenamt und Arbeitnehmer trennen. Und klar darf ein Teamleiter sagen passt auf da kommt ein krummer Hund ins Team! Wenn der Mitarbeiter davon erfährt kann er ja gerne dagegen klagen!
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