Veröffentlichung schon eingegangener Vorschlagslisten
Moin, bei uns kommt vermehrt die Frage auf, ob es nicht eine Übersicht der Vorschlagslisten geben kann, damit sich Mitarbeitende dann entscheiden können, welche Liste sie mit einer Stützunterschrift befürworten. Die Kandidaten bekommen wohl häufig die Antwort, dass "sie nicht wissen, wer noch kommt und fragt" und deshalb keine Unterschrift geben möchten. Kann man hier als Wahlvorstand überhaupt etwas tun? Danke
Community-Antworten (3)
12.03.2026 um 17:57 Uhr
"Kann man hier als Wahlvorstand überhaupt etwas tun?"
Auf gar keinen Fall!
"Die Kandidaten bekommen wohl häufig die Antwort, dass "sie nicht wissen, wer noch kommt und fragt" und deshalb keine Unterschrift geben möchten."
1.) ich könnte die Unterschrift geben und wenn eine "bessere" Liste kommt, gebe ich dieser auch eine Unterschrift. Der WV muss dann den MA fragen, welche Unterschrift er aufrecht erhalten will.
2.) könnte es eventuell sein, das die gefragten MA einfach gar keine Lust haben eine Unterschrift zu geben und statt eines "Nein, bekommst Du nicht", das nur etwas "netter" verpacken?
13.03.2026 um 10:37 Uhr
Bin bei Celestro. Um es deutlich zu sagen: Der WV DARF nichts tun. Für das Erstellen einer Vorschlagsliste und das einholen von Stützunterschriften ist der jeweilige Listenführer zuständig und muss sich kümmern - und eben mit den Kollegen sprechen und sie von "seiner" Liste überzeugen, damit sie unterschreiben. Erst wenn die Vorschlagslisten beim WV abgegeben werden, hat dieser die Listen zu prüfen und ggfs. tätig zu werden, wenn es doppelte Kandidaten oder doppelte Stützunterschriften auf mehreren Listen gibt (oder andere Gründe wenn z.B. Unterschriften fehlen). Von einer Vorabveröffentlichung einer Übersicht von Vorschlaglisten würde ich dringend abraten. Dies ist lt. Wahlordnung nicht vorgesehen und könnte später möglicherweise zu einer Anfechtung der Wahl führen, wenn sich hier jemand warum auch immer ungerecht behandelt gefühlt hat.
13.03.2026 um 16:29 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. Das können wir gut nachvollziehen und nun besser argumentieren.
Verwandte Themen
Vorzeitige Bekanntgabe ob Vorschlagslisten eingegangen sind?
ÄlterIn unserem Betrieb wurde vor 4 Jahren erstmals mit Listen gewählt. Da die Kandidaten dieses Jahres diese Situation vermeiden wollen haben sie den Wahlvorstand gebeten, bereits vor dem Termin für die
Anfechtungsgrund
ÄlterHallo zusammen! Morgen sind bei uns die BR-Wahlen. Es gibt 19 Kandidaten für 11 Sitze. Gestern hat die zweite BRV-Stellv. gegen 12 UIhr mittags eine Mail an alle Kandidaten geschickt, man möge für ein
Vorschlagslisten... hab ich es richtig verstanden? Hilfe!
ÄlterHallo, ich habe Fragen zu den Vorschlagslisten, das ich einfach nicht vestehe... Die BR-Wahl findet am 10.5. statt. Morgen, also 24.3. sollte das Wahlausschreiben ausgehängt werden, weil die Fris
Vorschlagslisten und Briefwahl
ÄlterHallo, wir haben eine Frage zu den Vorschlagslisten und den Briefwahlunterlagen. Müssen die Vorschlagslisten als Kopie der Originale mit Stützunterschriften (separates Blatt) ausgehangen werden? Und
Gültige Vorschlagsliste noch vor Veröffentlichung in den Wahlordner?
ÄlterHallo zusammen, leider finde ich online und auch in diesem Forum nichts über das nachfolgende Thema: Wir (der Wahlvorstand) stellen uns die Frage, ob die vor der Veröffentlichung eingereichten u