In unserem Betrieb wurde vor 4 Jahren erstmals mit Listen gewählt.
Da die Kandidaten dieses Jahres diese Situation vermeiden wollen haben sie den Wahlvorstand gebeten, bereits vor dem Termin für die Veröffentlichung der Vorschlagslisten bekannt zu geben, ob überhaupt Vorschlagslisten eingegangen sind.
Der Wahlvorstand beruft sich darauf, dass in der Wahlordnung die Bekanntgabe der Vorschlagslisten erst nach deren Prüfung zu dem gegebene Termin erfolgen soll und gibt diese Information nicht preis.
Handelt der Wahlvorstand hier korrekt oder muss er die Information herausgeben?