Erstellt am 22.03.2010 um 09:32 Uhr von Immie
@Nadine
Vor welcher Veröffentlichung?
Welche Einsicht in den "Wahlordner"?
Erstellt am 22.03.2010 um 09:44 Uhr von Nadine
Hallo Immie,
sorry - bin hier etwas schnell vorangeprescht -_-
Diesen Mittwoch ist die Frist für die Abgabe der Vorschlagslisten und wir haben jetzt bereits gültige Listen vorliegen. Wir sind uns nicht ganz sicher, ob wir diese Liste/die Listen bis zur Bekanntmachung der entsprechenden Wahlvorschläge in unseren Wahlordner packen dürfen - also den Ordner, indem wir so ziemlich alle wahlrelevanten Unterlagen packen. Der Wahlordner darf doch während der ganzen Wahl von den Mitarbeitern eingesehen werden, wenn sie dies wünschen - oder vertu ich mich hier....? Bin nun etwas verunsichert: Ich mein, etwas darüber gelesen zu haben, find es aber nicht mehr...
Danke für die Hilfe
Erstellt am 22.03.2010 um 10:02 Uhr von Immie
@Nadine
Was die MA einsehen dürfen, ist die WO und die Wählerliste.
Aber doch nicht der Ordner in dem ihr alles aufbewahrt.
Erstellt am 22.03.2010 um 10:05 Uhr von Nadine
@ Immie
Vielen lieben Dank für die Antwort. Ich hab's mir gedacht - keine Ahnung, was ich da zu lesen geglaubt hab.
Dann kann es ja weitergehen :)
Danke und Grüße
Nadine