Hallo zusammen,

leider finde ich online und auch in diesem Forum nichts über das nachfolgende Thema:

Wir (der Wahlvorstand) stellen uns die Frage, ob die vor der Veröffentlichung eingereichten und gültigen Vorschlagslisten in den Wahlordner gehören. Die wären dann ja noch vor der Veröffentlichung für die Mitarbeiter zugängig.

Hoffe, dass ihr uns schnell weiterhelfen könnt. Danke schonmal :)

LG
Nadine