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Gültige Vorschlagsliste noch vor Veröffentlichung in den Wahlordner?

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nadine
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

leider finde ich online und auch in diesem Forum nichts über das nachfolgende Thema:

Wir (der Wahlvorstand) stellen uns die Frage, ob die vor der Veröffentlichung eingereichten und gültigen Vorschlagslisten in den Wahlordner gehören. Die wären dann ja noch vor der Veröffentlichung für die Mitarbeiter zugängig.

Hoffe, dass ihr uns schnell weiterhelfen könnt. Danke schonmal :)

LG Nadine

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Community-Antworten (4)

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Immie

22.03.2010 um 10:32 Uhr

@Nadine Vor welcher Veröffentlichung? Welche Einsicht in den "Wahlordner"?

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nadine

22.03.2010 um 10:44 Uhr

Hallo Immie,

sorry - bin hier etwas schnell vorangeprescht -_-

Diesen Mittwoch ist die Frist für die Abgabe der Vorschlagslisten und wir haben jetzt bereits gültige Listen vorliegen. Wir sind uns nicht ganz sicher, ob wir diese Liste/die Listen bis zur Bekanntmachung der entsprechenden Wahlvorschläge in unseren Wahlordner packen dürfen - also den Ordner, indem wir so ziemlich alle wahlrelevanten Unterlagen packen. Der Wahlordner darf doch während der ganzen Wahl von den Mitarbeitern eingesehen werden, wenn sie dies wünschen - oder vertu ich mich hier....? Bin nun etwas verunsichert: Ich mein, etwas darüber gelesen zu haben, find es aber nicht mehr...

Danke für die Hilfe

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Immie

22.03.2010 um 11:02 Uhr

@Nadine Was die MA einsehen dürfen, ist die WO und die Wählerliste. Aber doch nicht der Ordner in dem ihr alles aufbewahrt.

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nadine

22.03.2010 um 11:05 Uhr

@ Immie

Vielen lieben Dank für die Antwort. Ich hab's mir gedacht - keine Ahnung, was ich da zu lesen geglaubt hab. Dann kann es ja weitergehen :)

Danke und Grüße Nadine

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