Können Mitarbeiter, die nach einem Betriebsübergang in einen Betrieb eingegliedert wurden, bei der regulären Betriebsratswahl Wahlbewerber sein, wenn der Betriebsübergang weniger als 6 Monate zurückliegt, aber ihre Betriebszugehörigkeit insgesamt (beim Betrieb VOR dem Betriebsübergang+ beim aktuellen Betrieb NACH dem Übergang) mindestens 6 Monate beträgt?
Beispiel: Betriebsübergang am 01. Januar 2026, BR-Wahl am 31. Mai 2026, also Betriebszugehörigkeit NACH Übergang 5 Monate bei Wahl, Betriebszugehörigkeit VOR dem Übergang aber 3 Jahre. Reicht die Betriebszugehörigkeit aus, um für den BR zu kandidieren?