Altersteilzeit
Guten Tag,
wir haben eine Frage zur Betriebsratswahl. Wie werden die Mitarbeiter in Altersteilzeit in der Wählerliste definiert? Dürfen die auch wählen? Wir bitten um Antwort.
Community-Antworten (1)
26.01.2026 um 14:11 Uhr
In der aktiven Phase der Altersteilzeit sind sie ganz normale Arbeitnehmer des Betriebs und damit wahlberechtigt.
Mit Beginn der passiven Phase im Blockmodell (Freistellungsphase) gelten sie arbeitsrechtlich als dauerhaft freigestellt und nicht mehr in den Betrieb eingegliedert; damit endet sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht zur Betriebsratswahl.
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