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Altersteilzeit - darf ein MA in Altersteilzeit an der BR_Wahl teilnehmen?

EF
Esther Freese
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein Mitarbeiter, der sich seit einem Jahr in Altersteilzeit befindet und nicht mehr im betrieblichen Ablauf eingebunden ist, an der Betriebsratswahl teilnehmen?

3.10402

Community-Antworten (2)

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pippa

13.01.2006 um 12:03 Uhr

Nein, Alterteilzeitler in der Freistellungsphase haben kein Wahlrecht mehr

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pippi

14.01.2006 um 19:59 Uhr

Arbeitnehmer in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit im Blockmodell sind wahlberechtigt (aktives Wahlrecht). So steht es in der 9. Auflage des Däublers und ebenfalls in der 12. Auflage des BetrVG (Klebe, Ratayczak, Heilmann, Spoo). Im neuen Fitting (Erscheinungsdatum Ende Feb.) soll nun das gleiche stehen.

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