Erstellt am 13.01.2006 um 11:03 Uhr von pippa
Nein, Alterteilzeitler in der Freistellungsphase haben kein Wahlrecht mehr
Erstellt am 14.01.2006 um 18:59 Uhr von pippi
Arbeitnehmer in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit im Blockmodell sind wahlberechtigt
(aktives Wahlrecht). So steht es in der 9. Auflage des Däublers und ebenfalls in der 12. Auflage
des BetrVG (Klebe, Ratayczak, Heilmann, Spoo). Im neuen Fitting (Erscheinungsdatum Ende Feb.)
soll nun das gleiche stehen.