Hallo,

bei der Feststellung der Arbeitnehmer gelten Personen, die sich in Elternzeit befinden, und deren Vertretung als "eine" Person. Wie verhält sich das bei Personen, die in ihrer passiven Altersteilzeit sind??? Analog Elternzeit oder zählen da beide Personen, "Alterszeitler" und Vertretung einzeln???

Grüße
Richard