Erstellt am 27.07.2021 um 11:15 Uhr von celestro
der BR ist mWn in der Mitbestimmung, wenn irgendwelche Regeln aufgestellt werden. Also der AG kann nicht einfach bestimmen "wir machen jetzt einen Topf mit Namen und losen daraus 30 Leute aus".
Erstellt am 27.07.2021 um 11:43 Uhr von Thomas63
Ihr seid in der Mitbestimmung. Ob es einen Tarifvertrag gibt der gewisse Zahlungen beinhaltet (z.B. IGBCE Demografiefond) müßt ihr vor ort klären.
Wir haben eine BV nach welchen Kriterien die ATZ-Plätze vergeben werden.
Soltet Ihr auch machen, dann ist alles persönliche aussen vor.
Erstellt am 27.07.2021 um 11:50 Uhr von moreno
Ich würde da im Vorfeld auch schon die Kriterien abklären. Z.B. Betriebszugehörigkeit oder Schwerbehinderung sonst könnte es auch schnell dazu kommen, dass ein AG mal sagt....ja ich hätte Dir gerne die Altersteilzeit gegeben aber der Betriebsrat war dagegen ;-)
Erstellt am 28.07.2021 um 12:21 Uhr von Catweazle
Eine Altersteilzeitvereinbarung kommt nicht zustande wenn eine der Parteien sie nicht unterschreibt. Ich glaube nicht, dass ein BR das ändern kann.