Wahlvorstand - wer legt WV fest ?
Hallo! Wer legt den Wahlvorstand fest (die Mitglieder und den Vorsitzenden)? Bedarf die Auswahl der Wahlvorstandsmitglieder einem Beschluss des Betriebsrates? Und was für einen Vorteil hat eine von der Gewerkschaft erstellte Liste bei einer möglichen Listenwahl?
Danke für die Rückinfo!
Community-Antworten (2)
10.11.2005 um 11:30 Uhr
Der Betriebsrat lädt zur Sitzung ein mit dem Tagesordnungspunkt "Benennung des Wahlvorstandes" und benennt dann die Mitglieder des Wahlvorstandes und den Vorsitzenden sowie die Ersatzmitglieder. Was es für einen Vorteil hätte, daß die Gewerkschaft eine Liste erstellt, kann ich jetzt nicht sehen, aber vielleicht kommen ja noch Infos von anderen Forumteilnehmern
10.11.2005 um 11:35 Uhr
Der Wahlvorstand wird vom Betriebsrat per Beschluss bestellt. Der BR legt auch fest, wer der Vorsitzende ist.
Die Liste der Gewerkschaft hat den Vor- (oder Nach)teil, dass der Wähler eine betriebspolitische Aussage erhält, die in etwa heißt:"Die Kandidaten/innen dieser Liste vertreten die Auffassungen und Ziele, die aus der Gewerkschaftsarbeit bekannt sind; die Einhaltung um Umsetzung der Tarifverträge ist ein großes Anliegen dieser Kandidaten/innen." Der Wähler erhält also so etwas wie eine Gesinnungsbekenntnis.
Im Wahlverfahren gibt es keine Vor- oder Nachteile.
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