Ich bin mit 2 weiteren Kollegen von unserem BR zum Wahlvorstand für die BR-Wahl 2010 bestellt worden. Bei der Prüfung der Mitarbeiterliste auf das Vorliegen der aktiven und passiven BR-Wahlberechtigung stießen wir auf 2 Kollegen in der passiven Phase der Altersteilzeit (Blockmodell). Unstrittig sind diese nicht passiv wahlberechtigt (wählbar) und dürfen auch nicht für die Größe des zu wählenden neuen BR mitgezählt werden. Das aktive BR-Wahlrecht dieser Altersteilzeitler in der "passiven Phase" wird vom uns vorliegenden einschlägigen Kommentar (Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 8.Aufl. 2002, Randziffer 11a zu § 7 BetrVG) mit nachvollziehbaren Gründen eindeutig bejaht. Andererseits gehen viele im Internet auffindbare Websides (auch von Gewerkschaften) davon aus, daß das aktive BR-Wahlrecht den Altersteilzeitlern nur noch in der "aktiven Phase" ihrer Altersteilzeit zustehe. Gibt es dazu höchstgerichtliche Rechtsprechung, die hier Klarheit schaffen könnte?