Bestimmung Minderheitengeschlecht
Hallo, wir haben zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens 118 Mitarbeitende im Betrieb, davon je 59 Frauen und Männer. Müssen daher kein Minderheitengeschlecht beachten. Was geschieht, wenn bis zum Wahltag noch Mitarbeitende dazukommen bzw. aus dem Betrieb ausscheiden und sich damit die Zahlen verschieben. Bleibt dann das Verhältnis zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens gültig oder muss das Minderheitengeschlecht neu ermittelt werden? Besten Dank für eure Antworten!
Community-Antworten (1)
14.10.2025 um 11:34 Uhr
Es gilt der Zeitpunkt des Wahlausschribens.
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