Hallo,
was passiert, wenn der Wahlvorstand der Ansicht ist, dass per Dienstleistungsvertrag eingesetzte externe Mitarbeiter in die Betriebsorganisation eingebunden und daher wahlberechtigt sind, der Arbeitgeber dies aber verneint und keine Adressen für die Briefwahlzustellung herausrückt.
Die externen Mitarbeiter sind allesamt Ausländer, arbeiten ausschließlich remote und haben kein Interesse an einer BR-Wahl. Außerdem ist nicht genau bekannt, wie viele es sind, da der Arbeitgeber keine Informationen rausrückt, weil er sie ja nicht als Betriebsangehörige ansieht. Eine Anhörung gab es natürlich auch nicht.
Was kann ein Wahlvorstand tun?
Abgesehen davon, dass der BR natürlich eine Anhörung nach 99 einfordern könnte (aber auch nur bei denjenigen, die ihm bekannt sind).
Grüße