Neuwahl Betriebsrat
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Unternehmen hatte zur vergangenen BR-Wahl circa 140 wahlberechtigte AN. Aus Paragraph 9 BetrVG resultieren 7 BR-Mitglieder. Mittlerweile sind nur noch 6 Mitglieder im BR. (Selbst nach eintreten der Ersatzmitglieder) Hätte es damit Neuwahlen des BR geben müssen? Und sind Beschlüsse bzw. Änderungen von Betriebsvereinbarungen mit dem Tag des Unterschreiten der Mitgliederzahl unwirksam? Vielen Dank für Aufklärung.
Community-Antworten (3)
09.02.2025 um 23:31 Uhr
Ihr müsst unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen. Die Rest-BRM bleiben bis zur Neuwahl mit allen Rechten und Pflichten im Amt.
10.02.2025 um 09:27 Uhr
falls du nach den Rechtsvorschriften fragst: § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG: die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist
§ 22 BetrVG: In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist.
11.02.2025 um 12:00 Uhr
Würde die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrat unter einem Jahr betragen, bis die nächsten regulären Wahlen stattfinden, bleibt der Betriebsrat im Amt und es wird erst zum übernächsten Wahlturnus wieder gewählt (§ 13 Abs. 3).
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