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Neuwahl Betriebsrat

H
Hermann1705
Feb 2025 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Unternehmen hatte zur vergangenen BR-Wahl circa 140 wahlberechtigte AN. Aus Paragraph 9 BetrVG resultieren 7 BR-Mitglieder. Mittlerweile sind nur noch 6 Mitglieder im BR. (Selbst nach eintreten der Ersatzmitglieder) Hätte es damit Neuwahlen des BR geben müssen? Und sind Beschlüsse bzw. Änderungen von Betriebsvereinbarungen mit dem Tag des Unterschreiten der Mitgliederzahl unwirksam? Vielen Dank für Aufklärung.

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Community-Antworten (3)

C
Catweazle

09.02.2025 um 23:31 Uhr

Ihr müsst unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen. Die Rest-BRM bleiben bis zur Neuwahl mit allen Rechten und Pflichten im Amt.

S
Schlaumeier38

10.02.2025 um 09:27 Uhr

falls du nach den Rechtsvorschriften fragst: § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG: die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist

§ 22 BetrVG: In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist.

Q
querulant25

11.02.2025 um 12:00 Uhr

Würde die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrat unter einem Jahr betragen, bis die nächsten regulären Wahlen stattfinden, bleibt der Betriebsrat im Amt und es wird erst zum übernächsten Wahlturnus wieder gewählt (§ 13 Abs. 3).

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