Zeitpunkt der Neuwahl nach Betriebsübergang im aufnehmenden Betrieb?
Situation: Wir, ein kompletter Funktionsbereich ca 70 MA sind aus dem Unternehmen ausgegliedert und in ein Tochterunternehmen (50 MA) integriert (Betriebsübergang, 2 unterschiedliche Strukturen und Funktionen) worden. Wir, möchten gern eine eigene Vertretung im Tochterunternehmen haben, da es bei uns um andere Funktionen und Organisationsstrukturen geht als im "alten Betriebsteil" und der jetzige BR unsere Belange nicht kennt und uns nicht sachgerecht vertreten kann. Darüberhinaus existieren Betriebsvereinbarungen, die in der jetzigen Form für unseren Bereich so nicht anwendbar sind.

Wann muß eine Neuwahl des BR nach §13 Abs2 erfolgen? Bedeutet nach Ablauf von 24 Monaten, daß die Neuwahl frühestens 2008 stattfinden kann?

Ist es möglich früher eine solche Neuwahl zu erzwingen?

Ich wäre für Eure Unterstützung sehr dankbar!